Novelle der Preisangabenverordnung: Was Händler bis Ende Mai umsetzen müssen
Zur Umsetzung europarechtlicher Richtlinien wurde die Novellierung der Preisangabenverordnung beschlossen. Die Änderungen sind bis zum 28.05.2022 von den Händler(inne)n umzusetzen. Die Neuregelungen betreffen unterschiedliche Bereiche. Verbraucher sollen beispielsweise Preisermäßigungen für Waren künftig besser einordnen können und eine bessere Preistransparenz durch einheitliche Mengenangaben erhalten.
Ab dem 28.05.2022 müssen die Grundpreise also einheitlich in Kilogramm, Liter, Kubikmeter, Meter oder Quadratmeter angegeben werden. Bisher galt eine Ausnahmeregelung, die es erlaubte, Waren mit einem Nenngewicht/Nennvolumen, das üblicherweise 250 Gramm oder 250 Milliliter nicht übersteigt, in Einheiten von 100 Milliliter bzw. 100 Gramm anzugeben.
Neu eingeführt wird § 11 Preisangabenverordnung. Sinn und Zweck der Norm ist es, zukünftig zu verhindern, dass Händler die Preise für Waren kurzfristig anheben, um eine höhere Preisermäßigung angeben zu können.
Deshalb muss nach der neuen Regelung gegenüber Verbrauchern bei jeder Preisermäßigung für eine Ware der niedrigste Gesamtpreis mit angegeben werden, der innerhalb der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung gegolten hat. Die Norm ist also immer dann einschlägig, sollte entweder auf einen alten Preis Bezug genommen werden oder mit einer Preisherabsetzung geworben werden.
unseren Lieferanten kaum getroffen in der jetzigen Situation .
Kommentare