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02.06.2021rss_feed

Neufeststellung der Tegernseer Gebräuche – Umfrage zu Teil 2

Die Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland, besser bekannt als 'Tegernseer Gebräuche' oder kurz 'TG' werden derzeit neu festgestellt. Teil 1 wurde bereits abgeschlossen, zu Teil 2 liegt jetzt ein Entwurfspapier vor.


Die Handelsgebräuche – meist Tegernseer Gebräuche oder kurz TG genannt – entwickeln durch die Verknüpfung mit § 346 HGB (Handelsgesetzbuch) Normcharakter. Sie spielen für sämtliche Holzvertriebswege vom Rohholz über Sägewerke, Industrie, Handel und ausführendem Handwerk eine elementare Rolle bei Handelsabschlüssen, Reklamationen und Vergleichen, v. a. dann, wenn die Vertragsdetails dünn sind und auf allgemein übliche Gebräuche zurückgegriffen werden muss.

Gebräuche müssen im Gegensatz zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder anderen Vertragsbestandteilen nicht vereinbart werden und entfalten vor allem dann Rechtskraft, wenn individuelle Vereinbarungen zu einem speziellen Punkt fehlen oder widersprüchlich sind.

 

Synopse zu Teil 1

Nach Abschluss der Beratungen zum ersten Teil der Gebräuche Ende 2020 wurde eine Gegenüberstellung der Versionen 1985 und 2021 erstellt, die auf der Website des GD Holz unter www.gdholz.de/handelsgebraeuche einsehbar ist.

Offiziell gültig bleibt zunächst die Fassung 1985, allerdings gibt die Gegenüberstellung Hinweise, welche Gebräuche sich in den Jahren gewandelt haben und zu welchen Ergebnissen die Neufeststellung gekommen ist. Offiziell werden die Gebräuche nach Abschluss der Neufeststellungen zu Teil 2 und den Anhängen als Gesamtdokument verabschiedet.

 

Neufeststellung des zweiten Teils

Seit Dezember 2020 arbeitet eine Arbeitsgruppe der Gebräuchekommission an der Ausarbeitung bzw. Neufeststellung des Teil 2 der TG. Dieser Teil enthielt bisher produktspezifische Regelungen zu:

  1. Grubenholz
  2. Nadelschnittholz
  3. Laubschnittholz
  4. Holzwerkstoffe
  5. Furniere

Die neue Gliederung der Gebräuche können Sie der gezeigten Grafik entnehmen (s. u.). In der Überarbeitung wurden die Abschnitte Grubenholz (kein gängiges Produkt mehr) und Holzwerkstoffe (es gab bisher nur wenige Regelungen in den TG dazu, die nicht auf alle Holzwerkstoffe übertragbar sind; zudem sind Holzwerkstoffe in vielen anderen Regelwerken beschrieben, auf die Bezug genommen werden sollte) gestrichen.

Der Fokus des zweiten Teils liegt somit auf den nativen Vollholzprodukten Schnittholz und Furnier, da unterschiedlich verklebte und weiterverarbeitete Holzprodukte nicht im Detail in Gebräuchen regelbar sind. Der erste Teil hingegen bleibt für alle üblichen Holzprodukte gültig.

Kritische Punkte im Teil 2 – Ihre Erfahrung ist gefragt!

Der Teil 2 enthält sägerspezifische Regelungen zu Einschnittsmaß, Messbezugsfeuchte und Trocknung. Hier muss aus Sicht des Holzhandels berücksichtigt werden, dass sich der Handel mit Produkten wie unbesäumter Blockware in den letzten Jahrzehnten stark reduziert hat und die Anforderungen an die Produkte gestiegen sind. Das Vereinbaren einer Sortierung und einer definierten Holzfeuchte ist für viele Produkte, insbesondere wenn diese im Bauwesen verwendet werden, ein Muss. Die Verbände der Zimmerer, Tischler/Schreiner und der Dachdecker fordern den Einsatz geregelter Bauprodukte, was im Widerspruch zu marktverfügbarer Ware im Schnittholzbereich stehen kann.

Umfrage zu Teil 2

Die Arbeiten am Entwurf zum zweiten Teil sind abgeschlossen. Das Dokument können Sie auf der Website des GD Holz (s. u.) einsehen.

Um zu klären, wie die handelsübliche Praxis im Umgang mit Schnittholz aussieht, hat die Gebräuchekommission eine Umfrage vorbereitet, zu der wir Sie herzlich einladen. Die wenigen Fragen sind schnell beantwortet und helfen uns, die handelsübliche Praxis festzustellen. Vielen Dank für Ihre Teilnahme! (Die Abfrage läuft bis einschließlich 24.6.2021). (zel)

 

Weitere Informationen


Foto: © GD Holz

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