Neue Sanktionen gegen Holz aus Russland beschlossen
Die EU hat neue Sanktionen gegen Holz aus Russland beschlossen, die am 08.04.2022 abends veröffentlicht wurden. Betroffen sind sowohl die Einfuhr aus Russland als auch die Ausfuhr von Holz und Holzprodukten aus der EU. Auch im Bereich der Logistik sind Sanktionen beschlossen worden.
1. Einfuhrverbot von Holz:
Bezüglich Holzimporten wurde folgende Regelung erlassen (Artikel 3i):
(1) Es ist verboten, die in Anhang XXI aufgeführten Güter, die Russland erhebliche Einnahmen erbringen und dadurch die Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ermöglichen, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, in die Union einzuführen oder zu verbringen, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden. %E2%80%A6
Der neue Anhang XXI umfasst unter anderem sämtliche Waren des WTN-Kapitels 44 (Holz und Holzhalbwaren; Holzkohle).
Außerdem ist die Vermittlung dieser Produkte (Anhang XXI) verboten:
(2) Es ist verboten, %E2%80%A6 in Verbindung mit dem in Absatz 1 genannten Verbot unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 oder mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter oder Technologien zu erbringen, %E2%80%A6
Bei den sanktionierten Produkten ist es unerheblich, ob diese direkt aus Russland in die EU eingeführt werden sollen oder über Drittländer transportiert werden. Ob eine Weiterverarbeitung von russischem Holz zu einem neuen Produkt in einem anderen Drittland etwas an dem Einfuhrverbot ändert, klären wir derzeit noch ab. Holz und Holzprodukte, die bereits vor Inkrafttreten der Sanktionen aus Russland in ein Drittland exportiert wurden, sind nicht von diesem Verbot betroffen, sofern entsprechende Nachweise vorliegen.
Die neuen Verbote betreffen nicht die Erfüllung von vor dem 09.04.2022 geschlossenen Verträgen bis zum 10.07.2022.
Holz, das bereits vor Inkrafttreten der Sanktionen importiert wurde oder unter die vorgenannte Altvertragsregelung fällt, ist nicht betroffen, kann also weiterhin ohne Bedenken verkauft werden.
2. Ausfuhrverbot von Holz:
Es wurde außerdem ein Ausfuhrverbot nach Russland für bestimmte Holzprodukte erlassen (Artikel 3k):
(1) Es ist verboten, die in Anhang XXIII aufgeführten Güter, die insbesondere zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen könnten, unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen.
Auch hier sind weitergehende Dienstleistungen wie die Vermittlung der gelisteten Produkte verboten:
(2) für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 oder mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter oder Technologien zu erbringen, %E2%80%A6
Der die Ausfuhrverbote betreffende Anhang XXIII listet die folgenden Warentarifnummern: 4407 19, 4407 92, 4407 94, 4407 97, 4407 99, 4408 10, 4411 13, 4411 94, 4412 31, 4412 34, 4412 94, 4416 00, 4418 40, 4418 60 und 4418 79.
Auch für die Ausfuhren gilt eine Übergangsfrist bis zum 10.07.2022, sofern die entsprechenden Verträge vor dem 09.04.2022 geschlossen wurden.
3. Sanktionen auf See- und Landtransport
Bezüglich Seetransport wurde in Artikel 3ea verboten, Schiffen unter der Flagge Russlands nach dem 16. April 2022 den Zugang zu Häfen auf Gebiet der EU zu erlauben. Selbiges gilt auch für Schiffe, die nach dem 24. Februar 2022 ihre russische Flagge umgeflaggt haben.
Der Landtransport wird in Artikel 3l geregelt. Dieser besagt, dass in Russland niedergelassene Spediteure keine Güter mehr in der EU befördern dürfen.
Russische LKW, die sich am 9. April 2022 bereits auf dem Gebiet der EU befunden haben, sind bis 16. April 2022 vom Verbot ausgenommen, dürfen also ggf. noch ihre Waren abliefern und dann nach Russland zurückkehren.
Auch die Sanktionen gegen Belarus wurden dementsprechend angepasst, auch in Belarus niedergelassene Spediteure dürfen keine Güter mehr in der EU befördern. Es gilt die vorgenannte Ausnahme für LKW, die sich bereits in der EU befinden.
Den Text der neuen Verordnung (EU) 2022/576 finden Sie hier.
(js/fk)
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