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15.08.2023rss_feed

Neue Informationen für Exporte in die Schweiz

Das für die Umsetzung der Schweizer Holzhandelsverordnung (HHV) zuständige Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat kürzlich eine Vollzugshilfe zur HHV veröffentlicht. Es ist zu erwarten, dass Schweizer Importeure sich künftig danach richten und entsprechende Informationen von ihren Lieferanten in der EU anfordern werden.


Die komplette Vollzugshilfe finden Sie hier: www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/wald/publikationen-studien/publikationen/vollzug-hhv.html

Es werden dort unter anderem Verfahrensschritte angegeben, wie bereits in der EU durchgeführte EUTR-Prüfungen für die Erfüllung der HHV genutzt werden können. Diese finden Sie unter Kapitel 4.6 Vorgehen für Importe aus der EU (PDF Seiten 48 und 49). Es ist davon auszugehen, dass Schweizer Importeure zukünftig entsprechende Anfragen stellen und unterschriebene Erklärungen zur Legalität der gelieferten Ware von ihren Lieferanten einfordern werden.


Zudem ist zu beachten, dass das BAFU Holz aus Ländern mit einem Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) von unter 50 (abweichend vom Wert 30 im GD Holz-DDS) als Risikoländer einschätzt. Wir erwarten deshalb, dass Schweizer Importeure für Holz aus entsprechenden Ländern zukünftig zusätzliche Informationen oder Risikominderungsmaßnahmen fordern werden.

Bisher sind uns keine Anfragen basierend auf der neuen Vollzugshilfe bekannt. Sobald wir neue Hinweise zur praktischen Handhabung erhalten, werden wir Sie informieren. (fk)


Foto: © www.bav.admin.ch

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