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12.06.2024rss_feed

Neue Hinweise zur EUDR

Vergangene Woche haben mehrere Mitarbeiter des GD Golz am Stakeholderforum des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) teilgenommen. Über dieses Format teilt das BMEL betroffenen Verbänden regelmäßig Neuigkeiten zur EUDR mit.


Wirklich viel Neues hat sich an dem Termin nicht ergeben. Auf einige Fragen gibt es weiterhin keine offiziellen Antworten von Seiten der EU, die das BMEL weitergeben könnte.

Folgende neue Hinweise schätzen wir als relevant ein:

  • Innerhalb der nächsten zwei Wochen werden dem FAQ der EU zur EUDR 40 neue Antworten hinzugefügt (war bereits für Mai angekündigt). Wir werden Sie informieren, sobald das neue FAQ verfügbar ist.
  • Der erste Leitfaden zur EUDR (Guidance Document), der für den Juni angekündigt war, soll nun im Juli kommen. Auch hierüber werden wir Sie informieren.
  • Wenn Unternehmen innerhalb der EU EUDR-relevante Holzprodukte kaufen und diese zu Produkten weiterverarbeiten, die nicht im Anwendungsbereich der EUDR stehen, gelten diese nicht als Marktteilnehmer. Die EUDR muss also weder beim Einkauf noch beim Verkauf erfüllt werden, eine Abgabe von Sorgfaltserklärungen ist nicht nötig.
    Dies gilt nicht, wenn EUDR-relevante Holzprodukte von außerhalb der EU importiert werden. Hier muss die EUDR grundsätzlich erfüllt werden, unabhängig von der späteren Verwendung.
  • Es ist derzeit noch nicht ganz klar, inwiefern die Verwendung im eigenen Unternehmen von relevanten Erzeugnissen (z.B. Holzmuster, LKW-Reifen aus Kautschuk oder Druckerpapier) gehandhabt werden soll. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es eine Regelung analog zum vorherigen Punkt gibt, also dass die EUDR hier nur bei Importen aus Drittländern angewandt werden muss.
  • Es wurde nochmals bekräftigt, dass Sorgfaltserklärungen für den Handel innerhalb der EU sowohl zeitlich als auch mengenmäßig aggregiert werden können, so wie es zu den internen Abläufen passt.
  • Nachgelagerte nicht-KMU-Marktteilnehmer müssen feststellen, dass die Sorgfaltspflicht gemäß EUDR für die gekauften relevanten Erzeugnisse durch den Lieferanten oder dessen Vorlieferanten erfüllt wurde.
    Die Art und Weise dieser Überprüfungen ist den Unternehmen überlassen, es gilt ein risikobasierter Ansatz. Anstatt kontinuierlicher Überprüfungen von Informationen der Lieferanten sind z.B. auch jährliche Audits beim Lieferanten in der EU denkbar. Es ist aber definitiv nicht notwendig, dass nachgelagerte Marktteilnehmer die Sorgfaltspflicht ihrer Lieferanten vollständig wiederholen und umfangreiche Prüfungen anhand der kompletten Dokumentation durchführen. Falls das Material aus Risikoländern stammt, bietet sich z.B. eine stichprobenartige Überprüfung einzelner Geokoordinaten an.
    Basierend auf den wenigen bisher bekannten Informationen zu diesem Thema entwickeln wir momentan ein Schreiben, in dem eine möglichst einfache Vorgehensweise für die komplette Lieferkette empfohlen wird.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an eudr@gdholz.de (LK)



Foto: © Thinkstock.com

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