Die Internetportale des GD Holz

Mit einem Klick zum richtigen Thema

20.10.2021rss_feed

Neue digitale Bilderkennungssysteme zur Holzartenbestimmung

Das Thünen-Institut für Holzforschung und das Fraunhofer-Institut für Techno- und Wirtschaftsmathematik arbeiten an einer neuen Technik, um die in Papier und Faserplatten verwendeten Holzarten automatisch erkennen zu können. Dies soll den Aufwand für die Artbestimmung künftig erheblich senken.


Seit Einführung der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) 2013 steigt die Nachfrage nach Holzartenbestimmungen beim Thünen-Institut für Holzforschung (vTI) kontinuierlich. Insbesondere bei stark verarbeiten Produkten wie Papier oder Faserplatten ist dies eine komplizierte und langwierige Aufgabe. Um dies zukünftig zu erleichtern und auch anderen wissenschaftlichen Institutionen die Möglichkeit zur Durchführung solcher Tests zu bieten, sollen dafür mit künstlicher Intelligenz ausgestattete Bilderkennungssysteme entwickelt werden. Das dazugehörige Forschungsprojekt wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert. Zu diesem Zweck wird momentan eine Datenbank mit Abbildungen aller relevanten Holzarten erstellt. Die neue Software wird dann mithilfe dieser Abbildungen trainiert, um später auch echte Holzproben erkennen zu können. Die Wissenschaftler streben nach Projektende die Weiterentwicklung der Bilderkennungssysteme für ähnlich gelagerte mikroskopische Bestimmungen an, z. B. von Holzkohle oder Massivhölzern.

Es ist davon auszugehen, dass die Bearbeitungsdauer und auch die Gebühren für die Prüfung durch diese neue Technik sinken werden. Dies erleichtert es Importeuren, die Angaben ihrer Lieferanten zu validieren. Genau so ist aber auch zu erwarten, dass auch die für die Umsetzung der EUTR in Deutschland zuständige Behörde, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), die neue Technik regelmäßig nutzen wird. Es wird dadurch also noch wichtiger, ausländische Lieferanten darauf hinzuweisen, dass die in einem importierten Produkt enthaltenen Baumarten unbedingt vollständig deklariert werden müssen. (fk)

 

Quelle: FNR


Foto: © Thünen-Institut

Foto: © Thünen-Institut