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03.08.2022rss_feed

Neue Dachlatten-Vereinbarung in Kraft getreten

Im Juli wurde auf der Messe DACH+HOLZ in Köln die neue Dachlatten-Vereinbarung unterzeichnet. Die bewährte Vereinbarung aus dem Jahr 2016 wurde überarbeitet, weil sich normative Grundlagen geändert haben und die CE-Kennzeichnung an die Vorgaben der Bauprodukten-Verordnung (EU-BauPVO) angepasst werden musste. Zudem wurden maschinell sortierte Dachlatten aufgenommen.


Mitzeichnende Verbände:

  • Bundesverband Deutscher Fertigbau e. V. (BDF)
  • Sachgebiet Hochbau im Fachbereich Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV)
  • Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. (DeSH)
  • Gesamtverband Deutscher Holzhandel e. V. (GD Holz)
  • Hauptverband der deutschen Holzindustrie e. V. (HDH)
  • Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.
  • Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. (ZVDH)

Die Vereinbarung wurde von der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) mit den unterzeichnenden Verbänden geschlossen. Mit ihrer Unterschrift bekennen sich die Verbände zu den Grundlagen der Arbeitssicherheit. Ziel ist, die Sicherheit von auf Dächern arbeitenden Personen zu gewährleisten. Zugleich wird ihnen die Arbeit durch eine leicht erkennbare und praxisbewährte farbliche Kennzeichnung der Dachlatten erleichtert.

Die Vereinbarung beschreibt Anforderungen an Dachlatten zur Verhütung von Arbeitsunfällen und fasst die für die CE-Kennzeichnung notwendigen Angaben zur Sortierung, Beschreibung (Unterlagen) und Markierung zusammen. Zusätzlich zu visuell sortierten Dachlatten, werden in dieser Vereinbarung nun auch maschinell sortierte Dachlatten berücksichtigt.


Die Überarbeitung wurde notwendig, weil sich normative Grundlagen geändert haben und die CE-Kennzeichnung an aktuelle Vorgaben angepasst werden musste. Die Vorgaben ergeben sich aus der Europäischen Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) in Verbindung mit der harmonisierten Europäischen Norm DIN EN 14081-1:2011 Holzbauwerke – Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt – Teil 1: Allgemeine Anforderungen.

 

Die Neufassung der Vereinbarung ist jetzt zum 1. August 2022 in Kraft und ersetzt die Vereinbarung vom 11. November 2015. (zel)