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13.04.2022rss_feed

Nachhaltigere Bauprodukte: Kommissionsvorschlag zur Überarbeitung der BauPVO

Die EU-Kommission hat am 30. März einen Vorschlag zur Überarbeitung der 2013 in Kraft getretenen Bauproduktenverordnung (BauPVO) vorgelegt. Damit soll u. a. der freie Verkehr von Bauprodukten im europäischen Binnenmarkt gewährleistet, die Nachhaltigkeitsleistung von Bauprodukten verbessert und der Beitrag des Bauökosystems zur Verwirklichung der Klima- und Nachhaltigkeitsziele aktiviert werden.


Mit dem Vorschlag zur Überarbeitung der Bauproduktenverordnung (BauPVO) soll vor allem das aktuelle Verfahren zur Ausarbeitung harmonisierter Normen für Bauprodukte verbessert werden. Im Amtsblatt der EU wurden in den letzten Jahren kaum harmonisierte Normen veröffentlicht und die EU-Kommission bestätigte: Die Normungstätigkeiten für Bauprodukte sind derzeit zum Stillstand gekommen.

Gemäß der vorgeschlagenen Verordnung sollen Hersteller Umweltinformationen über den Lebenszyklus ihrer Produkte bereitstellen und darüber hinaus Verpflichtungen, z. B. hinsichtlich ökologischer Nachhaltigkeit auf dem Stand der Technik, stärkerem Einsatz recycelbarer bzw. aus Recycling gewonnener Materialien oder der Wiederverwendbarkeit. Dazu werden Mindestanforderungen an den Recyclinganteil und andere Grenzwerte in Bezug auf Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit definiert.

Der Kommissionsvorschlag wird im nächsten Schritt dem Europäischen Parlament zur Beratung zugestellt. Christian Doleschal (CSU), seit 2021 Berichterstatter der EVP-Fraktion für den Initiativbericht des EU-Parlaments zur Novellierung der BauPVO sagte dazu, dass die Neufassung der Bauproduktenverordnung gemeinsam mit der Gebäudeeffizienz-Richtlinie, der Ökodesign-Richtlinie und der ,Sustainable Products Initiative‘ die große Chance biete, Bauprodukte fit für die Zukunft zu machen. Kritisch sehe er jedoch, dass die Kommission in derselben Verordnung, welche die sichere Verwendung von Bauprodukten regele, nun auch sämtliche Nachhaltigkeitsanforderungen an Bauprodukte regeln möchte. Das schaffe nicht nur mehr Bürokratie und Überregulierung, sondern bremse auch Innovationen, so Doleschal.

Der Umfang der Verordnung wird sich durch die Einbeziehung ökologischer Aspekte deutlich erhöhen. Für die Bauwirtschaft ist die rechtssichere Anwendbarkeit von Normen für die tägliche Baupraxis essenziell. Unsere Betriebe brauchen praxistaugliche Vorgaben, die den Stand der Technik widerspiegeln. Das gilt auch für die Überarbeitung der Bauprodukteverordnung. Die darin enthaltenen Änderungen müssen verständlich sein und der nationalen Bauwerkssicherheit Genüge tun, erklärte dazu der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), Felix Pakleppa. Auch die noch zu beschließenden Rahmenbedingungen für digitale Produktpässe dürften sich nicht zu einem bürokratischen Monster entwickeln.

Der Geschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Karl-Sebastian Schulte, warnte: Die Kommission muss bei der Überarbeitung im Blick behalten, dass Handwerksbetriebe meist anwendungsbezogen und als Hersteller im Binnenmarkt in der Regel lokal agieren. Verständliche und praxisnahe Änderungen z. B. hinsichtlich der CE-Kennzeichnung sind für das Handwerk daher wichtig. Für kleine Unternehmen und die individuelle Fertigung von Bauprodukten muss es vereinfachte Verfahren geben.

 

Quelle: Holz-Zentralblatt

 

(zel)


Foto: © Kadmy - iStock

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