Muster-Holzbaurichtlinie (M‐HolzBauRL) veröffentlicht
Die Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (M-HolzBauRL) wurde am 23.6. durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) veröffentlicht. Sie löst die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise (M-HFHHolzR, 2004) ab.
Die neue Richtlinie darf dort angewendet werden, wo bauordnungsrechtliche Landesregelungen dies gestatten – noch nicht alle LBO sind holzbaufreundlich
, daher ist immer das Landesbaurecht zu beachten. Entsprechende bauordnungsrechtliche Konkretisierungen werden mit der Veröffentlichung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB, Ausgabe 2020/2) erfolgen, die sich zurzeit noch im Notifizierungsverfahren befindet.
In der neuen Muster-Holzbaurichtlinie (M‐HolzBauRL) werden Anforderungen an feuerwiderstandsfähige Bauteile in Holzrahmen- und Holztafelbauweise für Standardgebäude der Gebäudeklasse 4 (Gebäude mit einer Höhe bis 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²) sowie an feuerwiderstandsfähige Bauteile in Massivholzbauweise für Standardgebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 beschrieben.
Neben den neu hinzugekommenen Anforderungen an Massivbauteile wurden auch Anforderungen an Außenwandbekleidungen aus Holz und Holzwerkstoffen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 ergänzt. Bei der Errichtung dieser feuerwiderstandsfähigen Bauteile handelt es sich um Bauarten, für die eine Übereinstimmungserklärung durch den Anwender der Bauart (Unternehmer) nach § 16 a Abs. 5 MBO (nach Landesrecht) gefordert wird. (zel)
Weitere Informationen
Die Muster-Holzbaurichtlinie steht auf der Website des DIBt zum Download zur Verfügung.
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