Mögliche Verzögerungen und Erleichterungen bei der CSRD-Berichtspflicht
Zu Beginn des Jahres 2025 herrscht Unsicherheit hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung, insbesondere durch die ausstehende Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die von der EU angestrebten Vereinfachungen der ESG-Berichtspflichten (engl.: Environment, Social, Governance). Der Regierungswechsel in den USA und der Rückzug vieler internationaler Banken aus Klimabündnissen verschärfen die Situation.
Nach der Verabschiedung der CSRD Anfang 2023 und der Veröffentlichung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Herbst 2023 hatten Unternehmen begonnen, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Die rechtlich erforderliche Umsetzung der CSRD bis Juli 2024 schien zunächst bei vielen EU-Mitgliedstaaten gesichert. Deutschland und einige andere EU-Länder haben die CSRD bisher aber noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Die EU-Kommission hat deswegen mittlerweile ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in die Wege geleitet.
In der politischen Diskussion in Deutschland fordern zahlreiche Parteien eine deutliche Entlastung der Unternehmen und die Reduzierung der Bürokratie. Dies führte zu einem Schreiben der Bundesregierung an die EU-Kommission, in dem eine Verschiebung der CSRD gefordert wurde. Zudem sollen die Schwellenwerte für die Berichtspflicht angehoben werden (Umsatz: > 450 Mio. EUR statt > 50 Mio. EUR, Mitarbeiterzahl: > 1.000 statt > 250).
Als Reaktion auf die Kritik aus den Mitgliedsländern hat die EU-Kommission bereits im November das sog. ESG Omnibus Simplification Package
(OSP) angekündigt, das sich vorrangig um die CSRD, die CSDDD und die EU-Taxonomie-Verordnung dreht. Ziel ist die Reduzierung der Berichtspflichten um mindestens 25 %. Mit einer Veröffentlichung des OSP wird Ende Februar gerechnet.
Wir gehen nicht davon aus, dass die CSRD in Deutschland zeitnah umgesetzt werden wird. Zunächst müssen die von der EU beschlossenen Änderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf europäischer Ebene umgesetzt und anschließend von Deutschland übernommen werden. Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl am 23. Februar sowie der voraussichtlich langwierigen Koalitionsverhandlungen ist laut unserem Wirtschaftsprüfer Nexia GmbH nicht vor September 2025 mit einer Umsetzung zu rechnen.
Unternehmen, die 2025 erstmals einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssten, sollten Projekte zur CSRD-Umsetzung vorerst aufschieben und die politische Entwicklung abwarten, da Änderungen in der Berichtspflicht bevorstehen. Zudem sollten Unternehmen die politische Lage im Auge behalten, um auf Veränderungen schnell reagieren zu können. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um Klarheit über die zukünftigen Anforderungen zu gewinnen.
Der GD Holz wird die Entwicklungen im Auge behalten und seine Mitglieder über Neuigkeiten informieren. Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an lk@gdholz.de (lk).
Quelle: Nexia GmbH
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