Ministerium veröffentlicht überarbeitetes FAQ zur EUDR
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert uns, dass das FAQ der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) überarbeitet bzw. erweitert wurde.
Insbesondere die Frage zum Übergangszeitraum von bereits jetzt eingeschlagener Ware, die aber erst nach Inkrafttreten der VO in Verkehr gebracht wird, stand noch zur Klärung an. Unter Nummer 80 ist nun dargestellt, welche Anforderungen für relevante Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte gelten, die im Übergangszeitraum zwischen dem Inkrafttreten und der Anwendung der Verordnung in Verkehr gebracht wurden.
Weitere Aktualisierungen stehen aus unserer Sicht noch aus und werden nach Aussage der EU-Kommission Ende des ersten Quartals 2024 folgen. (pet)
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