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24.04.2024rss_feed

Mauterweiterung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ab dem 01. Juli 2024

In einem weiteren Schritt der bisherigen Mauterhöhung sind ab dem 01. Juli Fahrzeuge über 3,5t Gesamtgewicht für die Nutzung von Bundeslandstraßen mautpflichtig.


Mautpflichtig sind dabei alle Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind bzw. verwendet werden. Ausnahmen bestehen für Handwerksbetriebe, sofern deren Fahrzeuge Materialien, Ausrüstungen, Maschinen oder handwerklich gefertigte Güter transportieren, die in dem eigenen Betrieb hergestellt worden sind. Die Ausnahmeregelung gilt für Handwerksberufe, welche das Bundesamt für Logistik und Mobilität in einer Liste veröffentlicht hat. Alle anderen gewerblich genutzten Fahrzeuge ab dieser Gewichtsklasse müssen ab dem Stichtag Mautgebühren bezahlen.


Wir sind von Mitgliedsunternehmen gefragt worden, ob diese Ausnahmeregelung für Handwerksbetriebe auch für Handelsunternehmen gilt, die Material bearbeiten und zum Einbau transportieren. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (www.balm.bund.de) hat eine Liste von Handwerksberufen aufgelistet, für die diese Ausnahmeregelung gilt. Voraussetzung ist die Eintragung in eine Handwerkerrolle. Damit dürfte für die große Mehrzahl der Handelsunternehmen diese Ausnahmeregelungen nicht in Betracht kommen. (gb)



Foto: © Istock.com

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