Mautänderungsgesetz auf der Zielgraden
Das Bundeskabinett hat Mitte Juni 2023 den Entwurf zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes beschlossen. Leider hat es keine Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf des BMDV gegeben. Der BGA und ihm angeschlossene Verbände hatten verschiedene Kritikpunkte angebracht, die jedoch keine Beachtung fanden.
Besonders praxisfremd ist die Einführung der CO2-Mautkomponente zum 01.12.2023. Hier werden betriebliche Realitäten missachtet: Preislisten und Verträge werden üblicherweise zum Wechsel des Kalenderjahres überarbeitet, nicht aber mitten im Geschäftsjahr.
Vor der Verabschiedung muss der Gesetzentwurf noch den Bundestag sowie den Verkehrsausschuss als zuständiges Fachgremium durchlaufen. Der BGA versucht weiter, noch Änderungen zu erreichen.
Den Kabinettsbeschluss finden Sie hier:
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