Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, wirksam ab 2023
Der BGA informiert uns, dass kürzlich im Bundesgesetzblatt das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten, das sog. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), veröffentlicht wurde. Das LkSG tritt am 01. Januar 2023 in Kraft. Bereits ab heute ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dazu ermächtigt, das Verfahren zur Einreichung der Unternehmensberichte und zur risikobasierten Kontrolle zu regeln.
Darüber hinaus übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab heute die Verantwortung für die Kontrolle und Durchsetzung des LkSG sowie für die Erarbeitung von Handreichungen.
Die wichtigsten Änderungen im parlamentarischen Prozess sind nachfolgend nochmals aufgeführt:
- eine Anwendung des Gesetzes auch auf Unternehmen mit Hauptsitz im Ausland, sofern diese eine Niederlassung in Deutschland haben und dort mehr als 3.000 bzw. 1.000 Arbeitnehmer beschäftigt sind (§ 1 Abs. 1 Satz 2),
- die Aufnahme eines zusätzlichen Umweltabkommens (§ 2 Abs. 3 Nr. 6 bis 8)
- eine Klarstellung, dass das Gesetz keine zusätzlichen zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen über die bisherige Rechtslage hinaus begründet (§ 3 Abs. 3),
- eine Definition für
substantiierte Kenntnis
, nach dertatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die eine menschenrechtliche Verletzung oder einen Verstoß gegen eine umweltbezogene Pflicht bei mittelbaren Zulieferern möglich erscheinen lassen…
(§ 9 Abs. 3),
Die Umsetzung des LkSG werden wir auch in Zukunft und in Zusammenarbeit mit dem BGA weiter eng begleiten.
In diesem Zusammenhang möchten wir gern auf einen Leitfaden zur Sorgfaltspflicht europäischer Unternehmen gegen das Risiko von Zwangsarbeit in ihren Betrieben und ihrer Lieferkette hinweisen. Der Leitfaden erläutert die praktischen Aspekte der Sorgfaltspflicht und gibt einen Überblick über die Instrumente der EU und auf internationaler Ebene, die für die Bekämpfung von Zwangsarbeit relevant sind.
Hinsichtlich des europäischen Sorgfaltspflichtengesetzes wird mittlerweile mit einer Veröffentlichung eines Vorschlags im 4. Quartal gerechnet. Hierauf hatten wir gemeinsam mit dem BGA hingewirkt. (nop)