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14.03.2023rss_feed

KfW-Neubau-Förderung zum 1. März gestartet

Die staatliche Neubau-Förderung wurde zum 1. März 2023 neu aufgestellt. Seitdem kann das KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) zur Finanzierung eines Bauvorhabens genutzt werden.

Das neue Programm löst die Neubau-Förderung im Rahmen des KfW-Förderkredits BEG Wohngebäude Effizienzhaus mit der Programmnummer 261 ab - dieses Produkt wird nun ausschließlich für Sanierungsvorhaben angeboten.


Der KfW-Förderkredit Klimafreundlicher Neubau richtet sich an Bauherren, die besonders klimafreundlich bauen. Gefördert werden der Neubau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie der Kauf eines neu gebauten Hauses oder einer neu gebauten Wohnung.

Als klimafreundlich gelten Häuser und Wohnungen, die diese Kriterien erfüllen:

  • Einhaltung von Grenzwerten für die Emission von Treibhausgasen während des gesamten Lebenszyklus
  • Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Standards 40
  • Wärmeerzeugung ausschließlich auf Basis von erneuerbaren Energien

Die Förderung Klimafreundlicher Neubau gliedert sich in drei Varianten: Es gibt sie für Wohngebäude (Nr. 297, 298), Nichtwohngebäude (Nr. 299) sowie für Kommunen (Nr. 498, 499). Dabei gilt das Programm 297 für klimafreundliche Neubauten zur Selbstnutzung, während das Programm 298 für Neubauten zur Vermietung bestimmt ist. Die Konditionen unterscheiden sich je nach Programm.

Das Ziel der Förderung ist es, den CO2-Ausstoß und den Energiebedarf von Gebäuden zu senken, um das Erreichen der Klimaziele Deutschlands zu sichern. Deswegen werden auch nur noch Neubauten, die den höchsten Energieeffizienzstandard erreichen, gefördert.

Ein beliebtes Ausstattungsmerkmal der BEG-Förderung gibt es für Neubauten nicht mehr: Tilgungszuschüsse. Diese reduzieren den Kreditbetrag, den die Bauherren zurückzahlen müssen, wenn Ihr Haus einen bestimmten Standard erreicht. Stattdessen weisen die Förderkredite aus dem Programm Klimafreundlicher Neubau besonders attraktive Zinsen auf und können so für eine deutliche Entlastung bei der Finanzierung des Hausbaus sorgen.

Im Rahmen der Förderung für Wohngebäude (Kredit Nr. 297, 298) werden folgende Stufen gefördert:

  • Klimafreundliches Wohngebäude
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG)

In beiden Stufen werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • der Bau und der Kauf einschließlich Nebenkosten
  • die Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit (die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist für die Förderung erforderlich)
  • die QNG-Nachhaltigkeitszertifizierung

Der Kredit sieht folgendermaßen aus:

  • Klimafreundliches Wohngebäude: bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit
  • Laufzeit bis zu 35 Jahre
  • Zinsbindung bis zu 10 Jahre
  • zu Beginn bis zu 5 Jahre keine Tilgung notwendig

Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude wird erreicht, wenn ein Effizienzhaus 40 die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG PLUS) erreicht.

Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des QNG PLUS oder QNG PREMIUM bestätigt. Informationen zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude finden Sie im Informationsportal Nachhaltiges Bauen unter www.nachhaltigesbauen.de.

Im Rahmen der Förderung für Nichtwohngebäude (Kredit Nr. 299) werden folgende Stufen gefördert:

  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG)

Ein Gebäude gilt als Klima­freundliches Nichtwohngebäude, wenn es

  • wenig Energie verbraucht und damit die Effizienzgebäude-Stufe 40 erreicht,
  • wenig Treibhausgase ausstößt und damit die Anforderung an Treibhausgas­emissionen des Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Plus erfüllt
  • und nicht mit Öl, Gas oder Bio­masse beheizt wird.

Ein Gebäude gilt als Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG, wenn es

  • die Effizienzgebäude-Stufe 40 erreicht,
  • die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG PLUS) oder des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG PREMIUM) erfüllt – bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat und
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

In beiden Förderstufen werden der Bau und der Kauf einschließlich Nebenkosten (Nebenkosten sind zum Beispiel Ausgaben für Architekten- und Ingenieurleistungen, Gutachten oder Baugerüst), die Planung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten und Gebühren für die Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert.

In der ersten Förderstufe liegt der maximale Kredit je Quadratmeder Nettogrundfläche laut KfW bei 2.000 Euro, die maximale Kreditsumme je Vorhaben beträgt bis zu 10 Millionen Euro. Unternehmer können in der zweiten Förderstufe einen maximalen Kredit je Quadratmeter von 3.000 Euro erhalten, je Vorhaben liegt die Höhe der maximalen Kreditsumme bei 15 Millionen Euro.

Einen Rechtsanspruch auf die Förderung besteht laut KfW grundsätzlich nicht. Für das Programm Klimafreundlicher Neubau stellt die Bundesregierung insgesamt 750 Millionen Euro zur Verfügung. Zudem hat sie eine neue Eigentumsförderung für einkommensschwächere Familien in Höhe von 350 Millionen Euro ab Juni 2023 angekündigt. (an)


Foto: © istock-153499440-1

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