Kann keilgezinktes Holz bedenkenlos im Außenbereich eingesetzt werden?
In Bezug auf Produktivität, Ausbeute und Effizienz besteht kein Zweifel: Keilgezinktes Holz hilft ungemein bei der Produktionsoptimierung. Insbesondere für KVH wird meist keilgezinktes Material verwendet – doch die häufigsten Anwendungen sind im Innenbereich, in den Nutzungsklassen 1 (trocken) und 2 (feucht) gemäß den Regeln des Holzbaus.
Wie sieht es aber für Verwendungen im bewitterten Außenbereich aus? Produkte wie Terrassendielen, Konstruktionshölzer, Fassaden und Sichtschutz-Zäune bestehen auch immer öfter aus keilgezinktem Material.
Nutzungsklassen nach Eurocode
Die Bemessung beim Holzbau ist auch von der zu erwartenden Feuchtigkeitseinwirkung anhängig, da die elasto-mechanischen Eigenschaften des Holzes mit höheren Feuchten deutlich abnehmen.
Die Nutzungsklassen nach EN 1995-1-1 (Eurocode 5) lauten wie folgt:
- Nutzungsklasse 1 (NKL 1) ist gekennzeichnet durch einen Feuchtegehalt in den Baustoffen, der einer Temperatur von 20 °C und einer relativen Luftfeuchte der umgebenden Luft entspricht, die nur für einige Wochen pro Jahr einen Wert von 65 % übersteigt. Anmerkung: In Nutzungsklasse 1 übersteigt der mittlere Feuchtegehalt der meisten Nadelhölzer 12 % nicht.
- Die Nutzungsklasse 2 ist gekennzeichnet durch einen Feuchtegehalt in den Baustoffen, der einer Temperatur von 20 °C und einer relativen Luftfeuchte der umgebenden Luft entspricht, die nur für einige Wochen pro Jahr einen Wert von 85 % übersteigt. Anmerkung: In Nutzungsklasse 2 übersteigt der mittlere Feuchtegehalt der meisten Nadelhölzer 20 % nicht.
- Die Nutzungsklasse 3 erfasst Klimabedingungen, die zu höheren Feuchtegehalten als in Nutzungsklasse 2 führen.
In den meisten Fällen heißt dies, dass Außenbauteile unter Nutzungsklasse 2 und bewitterte Bauteile der Nutzungsklasse 3 zugeordnet werden können.
Für den Einsatz im tragenden Bereich darf keilgezinktes Holz nur in den Nutzungsklassen 1 und 2 verwendet werden
(DIN 20000-7) – das ist v. a. relevant für Carports, Balkone oder aufgeständerte Terrassen.
Verleimung (z. B. D4
) sagt nichts über eine sichere Verwendung im Außenbereich aus
Irreführende Bezeichnungen wie D4-verleimt
sollten in diesem Zusammenhang nicht verwendet werden. Diese Bezeichnung bezieht sich ausschließlich auf den verwendeten Leim und nicht auf die Verleimungsqualität bzw. den Verwendungsort (wir berichteten in einem vergangenen Newsletter) Mit der Bezeichnung D4
(nach EN 204) wird schlichtweg eine Leimqualität beschrieben.
Es gibt die Klassen von D1
bis D4
, wobei an D4-Leime die höchsten Ansprüche bzgl. Holzfeuchten und Verwendung im Außenbereich zu setzen sind. Allerdings bezieht sich diese Norm rein auf den Leim und nicht auf die daraus gefertigte Platte. Für Verkäufer und Käufer ist die Bezeichnung somit nutzlos, weil sie nahezu nichts Greifbares hergibt, welchen Anforderungen die Platten genügen müssen.
Holzschutz für nicht-tragende Bauteile
Terrassendielen werden zumeist als nicht-tragende Bauteile im GaLa-Bau verwendet und unterliegen somit nicht den strengen Kriterien des Eurocode 5. Somit können theoretisch auch keilgezinkte Materialien für Unterkonstruktion und Dielen verwendet werden. Es wird aber z. B. in DIN 68800 (Holzschutz) auch auf Sicherheitsaspekte und Folgen beim Ausfall des betroffenen Bauteils hingewiesen. Insofern sollte man nicht ohne weitere Absicherung durch den Hersteller (Verwendbarkeitsnachweis) keilgezinktes Material verwenden. Idealerweise liegt sogar ein Prüfnachweis der Verleimung/Keilzinkung vor, der eine Verwendung im nicht-tragenden Außenbereich zulässt.
Eine eindeutige, abschließende Regelung ist derzeit nicht verfügbar, weswegen produktbezogen geklärt werden sollte, wie insbesondere Endverbraucher mit den Produkten umgehen können.
(zel)