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14.04.2021rss_feed

Käferholz im Handel – oft nur ein optischer Mangel

Aufgrund anhaltender Trockenheit im Wald und mehreren Sturmereignissen ist der Anfall von Schadholz erheblich gestiegen. Wie wirkt sich das auf gehandelte Holzprodukte aus? Was ist für mein Sortiment zulässig? Darf die Ware Fraßgänge enthalten und reklamiert mein Kunde zu Recht?


Welches Insekt war aktiv?

Käferholz ist ein relativ aussageloser Begriff, da nicht klar wird, welches Insekt (Waldholz- oder Nutzholz-Insekt) aktiv war und wie das Schadbild aussieht. In den aktuellen Diskussionen im Forst geht es zumeist um die Borkenkäferarten Buchdrucker (Ips typographus) und Kupferstecher (Pityogenes chalcographus), da diese die größten forstlichen Schäden anrichten. Sie sind aber Rindenbrüter und daher für geschlagenes und eingeschnittenes Holz kaum relevant, da sie nur in Bast und Kambium aktiv sind, den Holzkörper selbst aber nicht angreifen. Liegt derart befallenes Holz allerdings zu lange frisch im Wald, bilden sich Verfärbungen wie Rotstreifigkeit oder Bläue im Holz.

Kritischer für den Holznutzer ist der Nutzholz-Borkenkäfer (Xyloterus lineatus), da er ein Holzbrüter ist und zur Eiablage in den Holzkörper eindringt. Der Nutzholz-Borkenkäfer befällt im Wald stehende oder frisch gefällte Stämme. Dabei nagt das Käferweibchen einen Muttergang senkrecht durch die Rinde in das Holz und legt seitlich davon in den Brutgängen Eier ab. Die sich aus den Eiern entwickelnden Larven leben in Symbiose mit einem Pilz, der an den Wänden der Brutgänge wächst.

Spätestens beim Einschnitt der Stämme, wenn das Holz anfängt zu trocknen, stirbt der Pilzrasen ab und verfärbt sich schwarz (somit gibt es danach keinen Lebendbefall mehr im Holz!). An den Schnittflächen, insbesondere der Seitenware, werden dann kreisrunde ca. 2 mm große schwarzgefärbte Löcher oder angeschnittene Larvengänge sichtbar. Zusätzlich können holzverfärbende Pilze das Holz um die Ausfluglöcher herum schwarz verfärben. Im Wesentlichen ist dieser Befall ein optischer Mangel ohne statische Auswirkungen. So lassen alle einschlägigen Bauholznormen unter Gesichtspunkten der Festigkeit diese kreisrunden 2 mm Lineatus-Löcher zu.

 

Problematik Einschlagstopp

Um den Käfern möglichst wenig Raum zu bieten, sich weiter fortzupflanzen, liegt ein Fokus der Forstwirtschaft auf zügiger Aufarbeitung und Abtransport des Kalamitätsholzes. Das bisherige Überangebot ging so weit, dass stellenweise ein Frischholz-Einschlag komplett gestoppt oder streng begrenzt wurde, um einen schnelleren Abfluss des Schadholzes zu gewährleisten. Dies hat zur Folge, dass es für die Industrie teilweise kein direktes Frischholz mehr gab und zahlreiche Produkte, die auf Frischholz angewiesen sind, Engpässe erleiden. In der Konsequenz befindet sich in vielen Produkten derzeit ein erhöhter – aber meist zulässiger – Anteil an Holz mit Fraßgängen.

Mit der aktuell hohen Nachfrage nach Holz und Holzprodukten wird es aber auch vermehrt wieder zum Frischholz-Einschlag kommen. Die Preise für Waldholz sind nach einer Talfahrt der letzten Jahren wieder am Steigen.

 

Welches Ausmaß an Befall ist zulässig?

Alle Unterarten des Borkenkäfers sind Frischholz-Insekten. Trocknet das Holz ab, z. B. in der weiteren Verarbeitungskette, beim Einschnitt im Sägewerk und der späteren Verwendung, sterben die Larven ab (die Fraßgänge verfärben sich auf der Innenseite dunkel bis schwarz). Weitere Schäden am verarbeiteten oder verbauten Holz sind beim Absinken der Holzfeuchte nicht mehr möglich. Um sicherzustellen, dass sich keine lebenden Larven oder Insekten im Holz befinden, sollte Schnittholz grundsätzlich technisch getrocknet werden. Dies kann auch der späteren Absicherung dienen, wenn es im weiteren Verlauf zu Nachfragen oder Reklamationen kommt.

Für das Bauwesen sollte Holz nach den gängigen Sortiervorschriften, z. B. DIN 4074-1, bestellt werden, welches Insektenlöcher bis 2 mm (s. o.) zulässt. Die Verwendung von sägefrischem Holz mit einer Holzfeuchte >20 % ist heute im Bauwesen nicht mehr zulässig.

Gängige Normen, Sortiervorschriften und Fachregeln fordern den Verbau von technisch getrocknetem Holz mit Holzfeuchten unter 20 %. Für dieses technisch getrocknete Holz ist ein Verbleib von lebenden Insekten so gut wie unmöglich. Es gibt vereinzelte Fälle des Wiederbefalls durch Nutzholzinsekten, wie den Hausbockkäfer im verbauten Holz. Dort hat dann aber durch Bauchschäden oder unsachgemäße Lagerung eine Wiederbefeuchtung stattgefunden.

Üblicherweise vereinbaren Sie mit Ihren Lieferanten eine Holzqualität, die Ihnen dann auch geschuldet wird. Sowohl Schäden durch Borkenkäfer als auch Verfärbungen gelten vor allem als optischer Mangel, haben aber keinen Einfluss auf die Bemessungswerte der Festigkeit, sofern die normativen Anforderungen eingehalten sind. Hinsichtlich der Festigkeit sind Fraßgänge bis zu 2 mm Durchmesser in DIN 4074-1 Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit – Teil 1: Nadelschnittholz für Kantholz, Bretter, Bohlen und Latten in allen Sortierklassen S 7, S 10 und S 13 zulässig (weitere Details dazu liefert auch die beigefügte Broschüre des DeSH Nadelschnittholz – Rotstreifigkeit und Lineatusbefall).

Andere Frischholz-Insekten, wie Holzwespen oder Scheibenböcke, verursachen deutlich größere Bohrlöcher von 4–8 mm Durchmesser. Sofern Bohrlöcher dieser Größe vorkommen, können diese die Festigkeit des Schnittholzes mindern und sind nicht zulässig.

DIN 68365 Schnittholz für Zimmererarbeiten – Sortierung nach dem Aussehen – Nadelholz ist strenger, schließlich definieren die Güteklassen eine Sichtqualität des Holzes. So ist ein Insektenfraß mit Fraßgängen bis 2 mm Durchmesser nur zulässig bei Kantholz der Güteklasse 2 und 3 sowie Bohlen und Brettern der Güteklasse 3. Güteklasse 1 muss grundsätzlich frei von Insektenfraß sein, bei Brettern und Bohlen zudem auch Güteklasse 2.

Gemäß Tegernseer Gebräuche sind Fraßgänge von Frischholz-Insekten in Schnittholz der Güteklasse III und IV, Rauspund sowie Kantholz und Balken zulässig. Nach gängigen Sortiervorschriften für Hobelware ist Insektenbefall nicht zulässig. Bei KVH verhält es sich so, dass Fraßgänge in der Nicht-Sichtqualität N-Si zulässig sind, während sie in der Sichtqualität Si nicht vorkommen dürfen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Fraßgänge bis 2 mm Durchmesser für Bauholz im rein statischen Einsatz wie Dachlatten, Kanthölzer, KVH (N-Si), zulässig sind, während für Holz mit optischem Anspruch, wie Hobelware, KVH (Si) oder Fassadenbretter, keine Fraßgänge vorkommen sollten.

 

Weitere Informationen

Foto: © Befall Borkenkaefer- mario-matzer

Foto: © Befall Borkenkaefer- mario-matzer