Häufige Fragen bei Reklamationen an Holz-Fassaden und -Terrassen
Leider bleiben Sie nicht gänzlich aus: Die Reklamationen. Aber gutes Reklamationsmanagement kann Kundenbindung bedeuten. Nicht selten taucht dabei die Frage nach gültigen Vorgaben aus Normen, Standards und Richtlinien auf. Problem ist hierbei, dass selten eine bestimmte Holzqualität nach Norm, eine Holzfeuchte oder konkrete Maßtoleranzen vereinbart werden. Folglich gilt die übliche Beschaffenheit
.
Wenn infolge fehlender Vereinbarungen die handelsübliche Qualität oder Beschaffenheit ermittelt werden soll, ist das meist schwierig bei einer großen Zahl verfügbarer Richtlinien, Normen und Vorgaben. Und damit nicht sofort ein Sachverständiger herangezogen werden muss, finden Sie im Folgenden ein paar wiederkehrende Punkte zusammengefasst:
Auf richtige Holzfeuchte achten
Wie bei allen Arbeiten mit Vollholz-Produkten, ist die richtige Holzfeuchte für den jeweiligen Verwendungszweck sicherzustellen. Sowohl der Verband der Europäischen Hobelindustrie wie auch die Fachregeln der Zimmerer empfehlen eine Holzfeuchte von 15 ± 3 % für Fassaden aus Nadelholz. Für Holz für Terrassen und Balkone empfiehlt z. B. die GD Holz Terrassendielen-Broschüre eine Holzfeuchte im Bereich 16–18 %. Holz für das Bauwesen darf ohnehin 20 % Holzfeuchte nicht überschreiten. Die Fachregeln des Zimmererhandwerks tolerieren für stark dimensioniertes Laubholz (Dicke >160 mm) eine max. Feuchte von 25 %. Abweichungen von diesen Werten sollten immer schriftlich vereinbart werden, wenn aus speziellen Anlässen trockenere oder feuchtere Ware eingesetzt wird.
Maßtoleranzen
Die Normen aus dem Bereich des Holzbaus legen Maßtoleranzen in EN 336 (Bauholz für tragende Zwecke – Maße, zulässige Abweichungen) fest (s. u.), diese können generell herangezogen werden. Dort ist Toleranzklasse 1 für sägeraues Holz heranzuziehen und Toleranzklasse 2 für gehobelte Ware.
Für Hobelware ist auch nach den Richtlinien des Zimmererhandwerks (FR 02) Maßtoleranzklasse 2 heranzuziehen. Bei durchschnittlicher Hobelware für Fassade oder Terrasse sind wir also in einem Bereich von max. 1–2 mm Abweichung vom Sollmaß bei definierter Holzfeuchte.
Für Fassaden sind die allgemeinen Maßtoleranzen des Hochbaus heranzuziehen, welche in DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
festgelegt sind. Dort befinden sich allgemeine Grenzwerte, Abweichungen in Ebene, Flucht oder Winkeln.
Weitere Informationen hierzu bietet die Broschüre Toleranzen im Hochbau
des Zentralverbandes des deutschen Baugewerbes (ZDB). Dort ist z. B. auch Folgendes festgelegt: Sichtbare Unebenheiten im Streiflicht gelten nicht als Mangel, solange diese innerhalb der zulässigen Abweichungen nach DIN 18202 liegen
. Ein ungünstiger Effekt durch Streiflicht stellt eine Extremsituation dar und ist nicht die normale
Gebrauchssituation, in der Bewertungen vorzunehmen sind.
Auf Zulassungen achten
Sobald wir mit unserem Bauvorhaben direkt ein Gebäude beeinflussen, gelten auch bei Fassaden und Balkonen baurechtliche Anforderungen. Dies sollte immer im Vorfeld geprüft werden, um ein teures Nachspiel zu vermeiden.
Hier sei auch auf die Fachliteratur verwiesen, wie z. B. die Veröffentlichungen des GD Holz zu Terrassendielen und zur Bauprodukten-Verordnung. Auch die Fachregeln der Zimmerer für Fassaden (FR01) und Balkone und Terrassen (FR02) geben hier die allgemeinen Regeln der Technik wieder.
Weitere Infos
Zum Thema Was ist die richtige Holzqualität?
fügen wir Ihnen hier noch einen Artikel aus der Zeitschrift Der Zimmermann
(9.2020) bei.
Bei speziellen Fragen schauen Sie auch gerne mal in das Intranet des GD Holz intranet.gdholz.net oder fragen uns direkt, wir helfen gerne weiter. (zel)
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