Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts – auch Bundesrat stimmt zu
Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 einen Gesetzentwurf beschlossen, der das Körperschaftsteuerrecht modernisieren soll. Kernbestandteil ist die Einführung eines Optionsmodells für bestimmte Personengesellschaften, sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen. Davon sollen vor allem Familienunternehmen profitieren.
In der letzten Sitzung hat der Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) verabschiedet.
Für den Mittelstand ist (wohl) die neue Option zur Körperschaftsteuer für bestimmte Personengesellschaften am interessantesten. Es ist das erklärte Ziel des Gesetzgebers, die steuerlichen Rahmenbedingungen insbesondere für mittelständische Personengesellschaften und Familienunternehmen zu verbessern und gleichzeitig das Unternehmenssteuerrecht weiter internationalisieren. Vorgesehen ist neben anderen Änderungen die Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften (§ 1a KStG), das bedeutet, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2022 Unternehmen der entsprechenden Rechtsformen – z. B. eine GmbH & Co. KG oder OHG – auf Antrag die Möglichkeit erhalten, sich steuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandeln zu lassen. Ein entsprechender Antrag muss mindestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres gestellt werden. Es besteht zudem die Option einer nachträglichen Rückkehr zur Besteuerung als Personengesellschaft.
Diese Option kann je nach Unternehmen für spürbare steuerliche Entlastungen sorgen, gleichwohl wird der Beratungsbedarf in den Unternehmen erhöht, (was die Steuerberatungsbüros erfreuen wird.) (ga)