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03.01.2024rss_feed

Gerüche aus dem Fußboden: Die wichtigsten Einflussfaktoren

Neben der Feuchteproblematik sind Geruchsbeanstandungen die häufigsten Anlässe von Reklamationen in den Fußböden. Bei den Auseinandersetzungen um Gerüche stehen häufig vor allem Emotionen und nicht die Fakten im Mittelpunkt.


Bei nahezu allen Geruchsreklamationen vermuten Bauherrn und Nutzer, dass die Ursache für die auftretenden Gerüche den neu verlegten Bodenbelägen bzw. dem Parkett und den Verlegewerkstoffen zuzuordnen ist. Die Hersteller des Bodenbelages, des Parketts und der Verlegewerkstoffe sind dann meist gleichzeitig Angeklagte und Gutachter. Man erwartet von ihnen Aufklärung der Geruchsursache, unabhängig davon, ob sie verantwortlich gemacht werden können oder nicht.

Die Erwartungshaltung von Bauherren, Planern, Architekten und Vermietern lautet häufig, den neu verlegten Bodenbelag und Verlegewerkstoffe zu entfernen und eine Neuverlegung durchzuführen, auch wenn die Ursache ungeklärt ist. Eine vorschnelle Schlussfolgerung, dass Emissionen aus Oberbelägen oder Verlegewerkstoffen zu Geruchsbelästigungen führen, ist eindeutig abzulehnen.


Aussagen zur Geruchsproblematik aus Fußböden

Aus der Fachliteratur und vorliegenden Erfahrungen können zur Geruchsproblematik aus Fußböden folgende Aussagen getroffen werden (diese Aussagen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stoßen womöglich auf manchen Widerspruch):

  • Keiner unserer Sinne ist so nah an unsere Gefühle gebunden wie der Geruchssinn.
  • Jeder Geruch ist Folge einer Emission – Nicht jede Emission führt zwangsläufig zu einem Geruch.
  • Jede Geruchswahrnehmung ist subjektiv und individuell zu beurteilen. Was eine Person nicht bemerkt, empfindet eine andere schon als Gestank. Geruchsintensive Stoffe können schon in geringster, nicht messbarer Konzentration riechbar sein, man spricht von einer niedrigen Geruchsschwelle.
  • Das Auftreten von Gerüchen ist zwar eine Belästigung von Gerüchen, muss aber keine Gefahr ausgehen.
  • Geruchsbelästigungen können Stress hervorrufen.
  • Raumluftanalysen tragen im Reklamationsfall sehr häufig nur im geringen Umfang zur Aufklärung der Ursachen bei.
  • Die Nase ist für viele Gerüche empfindlicher als Analysegeräte.
  • Viele Menschen können gut riechen, doch den meisten gelingt es nicht, diese Gerüche auch zu beschreiben. Die häufigsten Bezeichnungen für Gerüche sind beispielsweise chemisch, muffig, ranzig, mandelartig, teerartig, süßlich, seifig, nach Teppichboden, PVC-Geruch, totes Tier oder schmutziger Wäsche".
  • Geruchsbeanstandungen treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten nach Verlegung von Bodenbelägen, Parkett und Beschichtungen auf. Gerüche, die fünf Jahre und später nach der Verlegung der Oberbeläge reklamiert werden, sind zwar fragwürdig, aber durchaus möglich.
  • Im Reklamationsfall sollte großer Wert daraufgelegt werden, dass nur Institute bzw. Sachverständige bestellt werden, die über sehr gute Kenntnisse und viel Erfahrung bei der Quellensuche von Gerüchen und Emissionen verfügen.
  • Zur Feststellung und Bewertung von Gerüchen werden in erster Linie folgende drei Möglichkeiten praktiziert: Messungen der Innenraumluft und Auswertung im Labor, sensorische Verfahren nach Schweizer Norm SNV 195 651 sowie Emissionskammerprüfungen.

Bei Geruchsreklamationen im Fußbodenbereich stehen in der Regel folgende Schwerpunkte im Mittelpunkt:

 

Falsches Lüften

Richtiges Lüften gehört zur ersten Basisempfehlung bei der Bearbeitung von Geruchsreklamationen. Gezieltes, regelmäßiges Stoßlüften mit komplettem, schnellem Luftwechsel, beispielsweise im Abstand von zwei bis drei Stunden, ist wesentlich effektiver als unkontrolliertes Dauerlüften. Im Winter muss die Belüftung mit entsprechender Beheizung unterstützt werden.

Um Schimmelpilzbildung zu vermeiden, werden von Sachverständigen täglich mindestens vier Stoßlüftungen von ca. 15-minütiger Dauer vorgeschlagen.

 

Feuchtigkeit und Wärme

Es ist allgemein bekannt, dass besonders Feuchtigkeit und Wärme Geruchsentwicklungen fördern. Neubauten werden heue schnell fertiggestellt und übergeben. Durch schnelle und dichte Bauweisen sind Gebäude häufig nahezu hermetisch abgeriegelt und dadurch viel mehr Feuchtigkeit in den Gebäuden eingeschlossen als das früher der Fall war. Werden die Räume in diesen Neubauten besonders anfangs unregelmäßig oder gar nicht gelüftet, sind in der Regel unangenehme Geruchsentwicklungen als auch Schimmelbildung die Folge.

 

Fazit: Geruchsreklamationen sind problematisch

Geruchsreklamationen sind immer problematisch, weil jede Person Gerüche anders wahrnimmt und beurteilt. Jede Geruchswahrnehmung ist subjektiv und individuell verschieden. Die Ursachenfindung ist stark erschwert, weil Gerüche messtechnisch schlecht erfassbar sind.

Neugerüche von Bodenbelägen gelten nicht als Geruchsbeanstandung. Richtiges Lüften beseitigt in der Regel die Neugerüche innerhalb kürzester Zeit. Es kann davon ausgegangen werden, dass Verlegewerkstoffe und Bodenbeläge heutzutage einen höheren Standard und deshalb weniger Emissions- und Geruchsverhalten aufweisen, als dies früher der Fall war.

Quelle: bwd – Boden Wand Decke

(zel)


Foto: © Fotolia.com

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