GD Holz organisiert Workshop zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD
Der GD Holz hat einen Workshop zur EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) veranstaltet. Ziel des Workshops war es, interessierte Mitglieder darin zu schulen, wie sie die CSRD-Anforderungen umsetzen und Nachhaltigkeitsberichte erstellen.
Die CSRD ist Anfang 2023 in Kraft getreten und verschärft die Berichtspflichten für Unternehmen in Bezug auf soziale, ökologische und menschenrechtliche Aspekte. Ab dem Geschäftsjahr 2025 sind viele Unternehmen verpflichtet, umfassende Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Finanzberichten offenzulegen, um die Qualität und Vergleichbarkeit der Berichterstattung zu erhöhen. Betroffene Unternehmen sind insbesondere solche, die bereits unter der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) stehen, große Kapitalgesellschaften sowie kapitalmarktorientierte KMUs, die folgenden Kriterien erfüllen:
für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2024:
- alle bisher von NFRD/CSR-RUG betroffene Unternehmen
- Berichterstattung im Jahr 2025 über die Daten des Geschäftsjahres 2024
für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2025:
- Alle großen haftungsbeschränkten Unternehmen, die zwei von drei Bedingungen erfüllen: 250 Mitarbeitende, 50 Mio. Jahresumsatz, 25 Mio. Bilanzsumme
- Berichterstattung im Jahr 2026 über die Daten des Geschäftsjahres 2025
- i. Große Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, Ltd.)
- ii. Große Personengesellschaften, in denen keine natürliche Person als Gesellschafter unmittelbar oder mittelbar voll haftet wie GmbH & Co. KG, Ltd. & Co. KG, Genossenschaften, Kreditinstitute, Versicherungen und Anstalten öffentlichen Rechts
für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2026:
- kapitalmarktorientierte KMU, die zwei von drei Bedingungen erfüllen: 10 Mitarbeitende + 900.000 Euro Nettoumsatzerlös (450.000 Euro Bilanzsumme)
- Berichterstattung im Jahr 2027 über die Daten des Geschäftsjahres 2026
für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2028:
- Drittstaatenunternehmen mit EU-Tochterunternehmen/Zweigniederlassungen
- Berichterstattung im Jahr 2029 über die Daten des Geschäftsjahres 2028
Die Veröffentlichung im Lagebericht ist für betroffene Unternehmen nach der EU-Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) verpflichtend und muss vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres erfolgen.
Die Schulung konzentrierte sich auf die ESR-Standards, die Vorbereitung des Nachhaltigkeitsberichts, Wesentlichkeitsanalysen, das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit und die Einbeziehung von Stakeholdern. Ein wichtiger Bestandteil war die Erklärung der obligatorischen Mindestoffenlegungen. Im letzten Workshop wurde die Notwendigkeit betont, einen Berichtsverantwortlichen oder Compliance Manager zu benennen, der eng mit einem Finanzbeauftragten zusammenarbeitet.
Die Teilnehmer zeigten sich mit dem Workshop sehr zufrieden. Obwohl der GD Holz aktuell keine weiteren Seminare plant, besteht die Möglichkeit, bei Bedarf neue Veranstaltungen zu organisieren. Bei Interesse an weiteren Veranstaltungen oder Fragen zur CSRD wenden Sie sich bitte an lk@gdholz.de. (lk)
- Stakeholder,ESR Standard,Compliance Manager, doppelte Wesentlichkeit, Finanzbeauftragter, Wesentlichkeitsanalysen usw. usw.
Alles Begriffe mit denen ein Unternehmen mit 10 Mitarbeitern und den entsprechenden Finanzkennzahlen in Zukunft arbeiten soll. Mit Verlaub, sind die alle schwachsinnig. Wer soll mittlerweile die Flut von Nachweisanforderungen in kleinen Unternehmen managen?
Viele Grüße an den verlängerten Arm der EU Wahnsinnigen
Jürgen Schmidt
Da bleibt mir nur zu sagen: Holz rettet vielleicht das Klima, die EU-Gesetzgeber und ihre willfährigen deutschen Erfüllungsgehilfen, retten aber nicht den mittelständigen Holzhandel.
Wir werden mit Gesetzen zugemüllt, vielleicht hilft mal ein Blick nach Argentinien oder die USA!
P.S. Wurde den auf dem Stand des GD Holz auf der Grünen Woche, dem Minister mal ordentlich der Marsch geblasen und Ihn über die wirklichen Probleme unserer Branche z.B EUDR, Lage der Bauindustrie etc. informiert? Ich glaube nicht, mal will ja nirgendwo anecken.
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