GD Holz-Kundenanschreiben für die EUDR überarbeitet
Im September haben wir ein Kundenanschreiben veröffentlicht, mit dem auf Anfragen von Kunden zur EUDR geantwortet werden kann. Dieses haben wir nun überarbeitet.
Von Seiten der EU-Kommission gibt es mittlerweile immer mehr Informationen zur praktischen Umsetzung der EUDR. Dabei kristallisiert sich heraus, dass zwar Informationen in der Lieferkette weitergegeben werden müssen, dies aber in deutlich geringerem Umfang als ursprünglich befürchtet.
Dennoch kursieren weiterhin unzählige Schreiben, in denen Kunden Forderungen hinsichtlich EUDR stellen. Diese Schreiben gehen teilweise weit über die Anforderungen der EUDR hinaus oder sind schlicht falsch.
Um dieser Situation entgegenzutreten hat die GD Holz Service GmbH bereits im September ein Schreiben entworfen, mit dem Sie einerseits die Einhaltung der EUDR in Ihrem Unternehmen bestätigen sowie die Weitergabe von gemäß EUDR erforderlichen Informationen zusichern können. Andererseits enthält das Schreiben Klarstellungen zu einigen Themen, die viele Kunden bzw. deren Berater falsch einschätzen. Dieses Schreiben wurde nun an den aktuellen Stand der Informationen angepasst. Wir empfehlen, Anfragen von Kunden zur EUDR nicht zu unterschreiben, sondern stattdessen unser Schreiben als Antwort zu verwenden.
Im Bürokratieguide im Intranet finden Sie das Kundenanschreiben in einer PDF-Version inklusive GD Holz-Logo, die Sie für Ihre Kunden ausfüllen und unterschreiben können. Außerdem finden Sie dort auch eine Textdatei ohne GD Holz-Logo, die Verbandsmitglieder beliebig anpassen und für ihre Zwecke verwenden können. Wir bitten Sie aber, bei angepassten Schreiben nicht den GD Holz als Autoren zu nennen. Beide Versionen sind sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch verfügbar.
Im Kundenanschreiben verweisen wir auch auf unser FAQ-Dokument zur EUDR. Dieses wurde bereits veröffentlicht und ist auch im Bürokratieguide hinterlegt. (FK)
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