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28.04.2021rss_feed

GD Holz distanziert sich von illegalem Holzimport – Gerichtsurteil in Hamburg

Über eine Nachrichtenagentur wurde gestern ein Gerichtsurteil des Hamburger Landgerichtes über illegalen Holzimport als Verstoß gegen das Außenhandelsgesetz in die Medien gestreut.


Der Import von Teak erfolgte in den Jahren 2008 bis 2011, als die EU ein umfassendes Handelsboykott gegen Myanmar verhängt hatte. Das Gericht sah den Import in diesem Zeitraum als Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz an, die bearbeitete Ware kam aus Drittländern der Region. Der Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz und den Boykott hat nichts mit der Holzhandelsverordnung (EUTR) zu tun, da diese zum Zeitpunkt des Boykotts noch gar nicht in Kraft war. Die Sorgfaltspflicht für Importeure für den legalen Holzimport mit Eigen- und Fremdüberwachung wurde mit Einführung der EUTR 2013 im europäischen Holzhandel etabliert. Der GD Holz distanziert sich klar und deutlich von jeder Art illegaler Holznutzung und hat dies entsprechend in seiner Vereinssatzung verankert. (TG)


Foto: © belchonock - iStock

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