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10.04.2024rss_feed

GD Holz bespricht Umsetzung der EUDR mit dem BMEL

Am vergangenen Donnerstag haben Mitarbeiter des GD Holz an einer Besprechung mit dem Landwirtschaftsministerium (BMEL) zur Umsetzung der EUDR in der deutschen Holzwirtschaft teilgenommen. Einige relevante Punkte haben wir Ihnen im Folgenden zusammengefasst:


Zuallererst wurde über eine potenzielle Verschiebung der EUDR gesprochen. Inzwischen wird immer klarer, dass die Bewertung aller Länder weltweit gemäß Entwaldungsrisiko durch die EU nicht wie geplant zum 30.12.2024 fertiggestellt sein wird. Dadurch würden auch Länder wie Deutschland, in denen es keine Entwaldung gibt, als normales Risiko eingestuft werden. Dies bedeutet zusätzliche Belastungen für Waldbesitzer, Unternehmen und Behörden, die es bei einer Einschätzung als geringes Risiko nicht geben würde. Aus diesem Grund plädieren Deutschland sowie auch andere EU-Länder für eine Verschiebung der EUDR bis zum Abschluss der EUDR-Länderbewertung. Da die EUDR bereits verabschiedet ist, liegt dieses Thema jedoch komplett in den Händen der EU-Kommission. Laut BMEL gibt es keinerlei Garantie dafür, dass sich die Kommission auf eine Verschiebung der EUDR einlassen wird.

Das Informationssystem, über das zukünftig die Sorgfaltserklärungen (SE) abgegeben werden sollen, wurde sowohl von den Vertretern der Holzwirtschaft als auch vom BMEL stark kritisiert. Das BMEL sieht hier noch erheblichen Verbesserungsbedarf. Eine zweite Testphase für das Informationssystem, die sowohl das BMEL als auch die Holzwirtschaft gefordert hatten, lehnt die EU ab. Es soll aber Mitte des Jahres eine Trainingsphase geben, um sich mit dem System vertraut zu machen. Ab Dezember 2024 sollen dann die ersten SEs abgegeben werden können.

Mittlerweile wurde auf unser Drängen eine elektronische Schnittstelle zur Abgabe der SE angekündigt. Dadurch wäre die Abgabe der SE dann direkt über die Sorgfaltspflichtsysteme der Unternehmen möglich, die Qualität sowie die Bedienbarkeit des EU-Informationssystems wäre dadurch aus Sicht des GD Holz nicht mehr relevant.

Im Verlauf der Besprechung wurde klar, dass es teilweise Meinungsverschiedenheiten zwischen der EU und dem BMEL gibt. So pocht die EU beispielsweise darauf, dass grundsätzlich Geodaten innerhalb der Lieferkette in der EU weitergegeben werden sollen. Das BMEL fordert hier eine pragmatische Lösung – die Weitergabe von Koordinaten an Kunden soll nur bei Holz aus Herkünften mit hohem Entwaldungsrisiko erforderlich sein. Laut BMEL kann ein Marktteilnehmer selbst darüber entscheiden, ob seine Kunden die in der SE hinterlegten Koordinaten einsehen kann oder nicht.


Auch bei den Verpflichtungen von nachgelagerten Marktteilnehmern plädiert das BMEL für einen flexiblen Ansatz. Gemäß EUDR müssen diese prüfen, ob Ihre Lieferanten die EUDR eingehalten haben. Die Vorgaben dafür richten sich nach dem Risiko der Ware. Zudem muss die Sorgfaltspflicht des Lieferanten nicht wiederholt werden. Vielmehr muss das Sorgfaltspflichtsystem des Lieferanten geprüft werden – also ob dieses den Vorgaben der EUDR entspricht. Laut BMEL kann dies auch im Rahmen von Stichproben-Prüfungen erfolgen, insbesondere bei Ware mit geringem Risiko. Weitere Hinweise dazu soll eine überarbeitete Version der FAQs zur EUDR liefern, die in den nächsten Wochen erwartet wird.

In Fällen, in denen Referenznummern der physischen Ware nicht eindeutig zugeordnet werden können (z.B. ein Rundholzplatz, auf dem eine Vielzahl an Lieferungen vermischt wird), soll laut BMEL ein sog. First In – First Out-Ansatz genutzt werden können. Man kann sich hierfür einen plausiblen Zeitraum definieren, in dem die Ware in der Regel verkauft bzw. weiterverarbeitet wird, und dann die Lieferungen (bzw. Referenznummern) aus diesem Zeitraum für die EUDR verwenden.

Angesprochen wurde auch der Leitfaden zur EUDR, den die EU-Kommission aktuell vorbereitet. Der GD Holz hat hierzu bereits eine geleakte Version einsehen können. Daraus gehen jedoch keine Antworten auf die drängendsten Fragen zur EUDR hervor. Zudem enthält das Dokument inhaltliche Fehler und wirft neue Fragen auf. Das BMEL teilt diese Einschätzung und setzt sich für eine Verbesserung des Leitfadens ein.

Der GD Holz beschäftigt sich weiterhin intensiv mit diesem Thema. Wir informieren Sie, sobald es hier konkrete Neuigkeiten gibt. (fk)


Bildquelle: © BMEL

Bildquelle: © BMEL


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