Frist zur Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben auf ihrer Konferenz am 13. Oktober 2022 eine bundesweite dreimonatige Verlängerung der Frist zur Einreichung der Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023 beschlossen.
Seit Juli bestand die Möglichkeit, die erforderlichen Angaben für die Grundsteuer digital einzugeben. Der Start war allerdings von großen technischen Problemen beim Steuerportal ELSTER geprägt. Zudem ist die Grundsteuererklärung je nach Art und Anzahl der Grundstücke sehr komplex und zeitaufwendig. Viele Daten müssen von den Steuerpflichtigen übermittelt werden, obwohl sie der öffentlichen Verwaltung bereits an anderer Stelle vorliegen.
Es ist erfreulich, dass sich Bund und Länder den Argumenten aus der Wirtschaft, die bereits früh eine Verlängerung gefordert hatten, nun nicht länger verschließen und sich auf eine Fristverlängerung verständigt haben. Die zusätzlichen drei Monate stellen für die Unternehmen eine spürbare Entlastung dar. An dem gewählten komplexen Übermittlungsverfahren selbst ändert sich mit der Fristverlängerung allerdings leider nichts. (ga)
Die Bundesländer stellen hierzu auch eine Informationsseite zur Verfügung:
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