Förderung von Unternehmensberatungen für KMU – wer sich beraten lässt, kann jetzt Zuschüsse beantragen
Am 01.01.2023 ist das neue Bundesprogramm zur Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Kraft getreten. Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung – sei es zu Themen wie Fachkräftesicherung und -bindung, Kosteneinsparungen, nachhaltigem Wirtschaften oder der Anpassung des Geschäftsmodells.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), dass die Förderrichtlinie Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
beschlossen hat, will es KMUs mit einem Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung erleichtern, externen Rat in Anspruch zu nehmen. Ziel des Bundesprogramms ist es, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken.
Förderungen für KMU sind für mehrere in sich abgeschlossene Unternehmensberatungen möglich, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei Beratungen pro Jahr und maximal fünf Beratungen innerhalb der Richtliniendauer von vier Jahren bis Ende 2026.
Der Zuschuss bemisst sich nach den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro. Die Zuschusshöhe richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten im Geltungsbereich der alten Bundesländer 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro. Im Geltungsbereich der neuen Bundesländer betragen sie 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal aber 2.800 Euro. Die durchführenden Beraterinnen oder Berater müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert sein. Anträge auf Förderung einer Unternehmensberatung können online seit dem 01.01.2023 gestellt werden. (an)
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html
Über die BAFA Beratung kann man so z.B. seine Vertriebsgestaltung in Bezug auf Vertriebskanäle und optimale Marktbearbeitung erörtern oder seine Organisationsgestaltung und Entwicklung entsprechend erörtern.
Die Antragsstellung ist sehr einfach. Bis zur Auszahlung der Förderung ist manchmal ein bissel Geduld gefragt. Das ist von den jeweiligen Sachbearbeitern abhängig und ob die eingereichten Unterlagen, inklusive Beratungsbericht, auch allen Vorgaben entsprechen. Das häufigste Thema ist, dass entsprechende Kontoauszüge nicht "im Original" beigelegt sind. Für Rückfragen zu dem Thema finden Sie auch einen entsprechenden Reiter auf unserer Webseite www.wibuso.de. Viele liebe Grüße, Rudolf Surrey
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