Ferienreiseverordnung für LKW – Sommer 2022
Gemäß der Ferienreiseverordnung ist das Befahren auf den in § 1 genannten Autobahnen und Bundesstraßen für Lastkraftwagen (Lkw) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie für Lkw mit Anhänger an allen Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August verboten.
Das Verbot gilt jeweils in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr für die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten.
Anliegend erhalten Sie die Zwölfte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung vom 24.06.2022, aus welcher sich die neuen Verbotsstrecken ergeben. (ga)
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