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07.06.2024rss_feed

EUTR, CITES, FSC, EUDR – was ist das und wie hängt das zusammen?

Die Liste der Abkürzungen ist noch deutlich erweiterbar und manchmal ist der Weg durch den Abkürzungsdschungel schwierig. Auch die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Abkürzungen und was dahintersteht, sind nicht immer leicht zu verstehen. Dieser Artikel ist ein kurzer Versuch, etwas Licht ins Abkürzungsdickicht zu bringen.


EUTR: European Timber Regulation – Europäische Holzhandelsverordnung
Als EU-Verordnung seit 2013 in Kraft bewirkt sie, dass nur noch legal geschlagenes Holz in der EU in Verkehr gebracht werden darf - die Verordnung betrifft also im Wesentlichen die Importeure. Es gilt das Legalitätsprinzip des Einschlagslandes und Importeure und Erstinverkehrbringer müssen im Rahmen eines Sorgfaltspflichtsystems (Due Diligence System, DDS) bestmöglich belegen, dass geprüfte Ware den Gesetzbarkeiten des Einschlagslandes entspricht. Zertifizierungssysteme, die Nachhaltigkeit (FSC oder PEFC oder andere) oder Legalität (OLB) des Einschlagslandes bestätigen, spielen eine wichtige Rolle bei der Prüfung durch den Erstinverkehrbringer und erleichtern die Durchführung des DDS, weil die Systeme Kriterien abdecken, die anderenfalls gesondert geprüft werden müssten.

 

CITES: Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – Washingtoner Artenschutzübereinkommen

CITES, das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten ist ein internationaler Vertrag, der den Handel mit bedrohten Arten reguliert, um ihr Überleben zu sichern. Unterzeichnet von 183 Ländern, klassifiziert es Arten in Anhänge, auch Schutzklassen genannt, basierend auf ihrem Schutzbedarf. Durch Kontrolle des Handels hilft CITES, Arten vor Übernutzung und illegalen Handlungen zu schützen. Das Übereinkommen fördert so auch den nachhaltigen Handel und den Schutz der biologischen Vielfalt. Kontrolliert wird die Einhaltung der CITES-Regularien durch Behörden im Produktionsland für den Export und durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn für den Import nach Deutschland.
Wichtig ist, dass es unterschiedliche Schutzklassen gibt, wobei Arten innerhalb der strengsten Schutzklasse (I) nur für wissenschaftliche Zwecke gehandelt werden dürfen. Darunter fallen im Holzbereich zum Beispiel Abies guatemalensis (Guatemala-Tanne) oder Dalbergia nigra (brasilianisches Rosenholz). Bereits für die zweitstrengste Schutzklasse II besteht kein Handelsverbot und darunter gelistete Hölzer dürfen gehandelt werden – sie benötigen nur die entsprechenden Genehmigungen durch die Behörden. Unter den Schutzstatus II fallen zum Beispiel Afzelia, Khaya und Afrormosia. Zum November 2024 werden Ipe und Cumaru in diese Schutzkategorie aufgenommen, dürfen aber ebenfalls ausdrücklich weiter gehandelt werden. Das BfN ermutigt sogar, den Handel aufrecht zu erhalten, weil durch CITES eine sehr stichhaltige und zwischenstaatliche Lösung für den Artenschutz gewährleistet ist.


FSC: Forest Stewardship Council
FSC ist eine internationale Non-Profit-Organisation, die sich für die Förderung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung einsetzt. FSC-Zertifizierung gewährleistet, dass Holz- und Holzprodukte aus verantwortungsvoll bewirtschafteten Wäldern stammen, die ökologische, soziale und wirtschaftliche Standards erfüllen. Durch unabhängige Überprüfungen fördert FSC den Schutz der Wälder, den Erhalt der Artenvielfalt und die Rechte indigener Völker. Verbraucher erkennen FSC-zertifizierte Produkte am FSC-Logo, was ihnen ermöglicht, bewusste Kaufentscheidungen zu treffen und die Nachhaltigkeit der Wälder zu unterstützen. Importeure und Händler können sich selbst zertifizieren lassen, um eingekaufte, zertifizierte Produkte auch zertifiziert weiterverkaufen zu dürfen. Eine Nachhaltigkeitszertifizierung hilft derzeit bereits bei der Erfüllung der EUTR-Prüfung und in Zukunft sicher auch bei der Erfüllung der EUDR-Kriterien.

 

EUDR: European Deforestation Regulation

Die Europäische Entwaldungsverordnung ist eine Gesetzgebung der EU, die auf den Schutz von Wäldern abzielt. Durch die Verordnung wird die Verantwortung von Unternehmen erhöht, Kontrollen durchzuführen, um auszuschließen, dass die von ihnen gehandelten Produkte nicht zum globalen Waldflächenverlust beigetragen haben. Beim Import dieser Produkte spricht man von importierter Entwaldung, wenn die Produkte auf vormaligen Waldflächen erzeugt wurden. Die Verordnung fördert Transparenz in Lieferketten, verlangt von Unternehmen, die Auswirkungen ihres Handelns auf Wälder zu überwachen und Maßnahmen zu ergreifen, keine Produkte zu importieren, deren Erzeugung zu einem Waldflächenverlust beigetragen hat. Neben den importierenden Unternehmen sind, abhängig von der Unternehmensgröße, künftig auch Handelsunternehmen innerhalb der EU von der neuen EUDR betroffen.

Die vier Abkürzungen stehen in einem inhaltlichen Zusammenhang, so sind zum Beispiel CITES-Arten von einer EUTR-Prüfung ausgenommen, man spricht von einer Green Lane.

Eine Zertifizierung nach FSC erleichtert die EUTR-Prüfung ganz erheblich. Bei der EUDR wird das nach offizieller Lesart der Verordnung zwar nicht mehr so sein, der GD Holz geht aber davon aus, wie in letzten Newslettern bereits berichtet, dass eine Sorgfaltspflichtprüfung beim Import von zertifizierter Ware im Vergleich zu nicht zertifizierter deutlich vereinfacht zu erfüllen ist.

Die EUDR löst die EUTR ab und ergänzt sie inhaltlich um die oben genannten Kriterien. Die GD Holz Service GmbH berät seit über zehn Jahren die von der EUTR betroffenen Unternehmen in einer separaten Dienstleistung. Diese wird nahtlos auf die EUDR angepasst, sodass die betroffenen Unternehmen auch bei den künftigen Anforderungen eine fundierte Unterstützung erhalten. (pet)


Foto: © Beboy - Fotolia.com

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