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31.05.2023rss_feed

Europäische Lieferkettenrichtlinie – jetzt wird es ernst

Am 25.04. hat der federführende Rechtsausschuss über die Europäische Lieferkettenrichtlinie abgestimmt und sich auf neue Regeln geeinigt, um Menschenrechte und Umweltauswirkungen in die Unternehmensführung zu integrieren. Folgende Aspekte wurden verabschiedet:


Die Abgeordneten fordern, dass Unternehmen auch ihre Partner in der Wertschöpfungskette bewerten müssen, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht erfüllen. Dies sollte nicht nur Zulieferer, sondern auch Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Verkauf, Vertrieb und Transport umfassen. Nachteilige Auswirkungen müssten durch eine Anpassung des Geschäftsmodells des Unternehmens, durch die Unterstützung von KMU oder durch vertragliche Zusicherungen abgemildert und behoben werden.

Der Anwendungsbereich der neuen Vorschriften soll auf in der EU ansässige Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro sowie auf Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro ausgeweitet werden.

Die Regeln würden auch für Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro gelten, wenn mindestens 40 Millionen Euro in der EU erwirtschaftet wurden.


Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, sollen für Schäden haften, und die EU-Regierungen sollen Aufsichtsbehörden einrichten, die zur Verhängung von Sanktionen befugt sind. Die Abgeordneten fordern Geldbußen in Höhe von mindestens 5 % des weltweiten Nettoumsatzes und ein Verbot für Unternehmen aus Drittländern, die die Vorschriften nicht einhalten, bei öffentlichen Aufträgen.

Um zur Bekämpfung des Klimawandels beizutragen, sollen alle Unternehmensleiter verpflichtet werden, einen Übergangsplan umzusetzen, der mit einer Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C vereinbar ist. Die Direktoren von Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten werden für diesen Schritt direkt verantwortlich sein, was sich wiederum auf die variablen Teile ihrer Vergütung, wie z. B. Boni, auswirken wird.

Sechs Jahre nach dem Inkrafttreten der Richtlinie soll dann überprüft werden, ob Verbesserungen hinsichtlich der Harmonisierung vorgenommen werden müssen und die Richtlinie in eine Verordnung umgewandelt werden sollte. Die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments soll am 1.Juni stattfinden. (ga)


Foto: © fuse---thinkstock.com-world-table.jpg

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Kommentare

Ulrich Ehrhardt
01.06.2023 09:00
Https://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/die-cdu-will-das-eu-lieferkettengesetz-verhindern-18932293.html?GEPC=s9&premium=0x27ef7e2125d01e1118fd5167947f3d804968c80c40d7d7920f0c772f22343870

Ich kann nur hoffen, dass die CDU/CSU Abgeordneten in ihrer EVP Fraktion genug Unterstützer finden, diesen kompletten Mist zu verhindern.
Möge doch jeder Abgeordnete, der für dieses Bürokratiemonster stimmt, selbst nach den dann geltenden Richtlinien Importe tätigen, Deutschland hätte in 4 Wochen keine ausländischen Rohstoffe oder Fertigprodukte mehr. Den USA, Indien, Vietnam und China gefällts.