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06.11.2024rss_feed

EUDR-Verschiebung nutzen, Stellschrauben neu justieren, Holzhändler entlasten

Mit großer Erleichterung wurde die Verschiebung der Erstanwendung der EU-Entwaldungsverordnung EUDR in der Holzhandelsbranche aufgenommen.


Aber Aufgeschoben heißt nicht aufgehoben – so drohen dennoch durch die EUDR weiterhin zusätzliche unnötige Belastungen für die deutschen Holzhändler. Denn diese bleiben nach aktuellem Stand weiterhin konkret zur Weitergabe von Informationen über die Erfüllung der EUDR und Referenznummern an Händler und Marktteilnehmer der nachgelagerten Lieferkette verpflichtet.

In der Praxis stellt dies für den Holzhandel enorme Herausforderungen dar. Dafür müssten u.a. entsprechende chargenverwaltende Lager-IT-Systeme vorhanden sein, was derzeit nur bei geschätzt maximal 5 Prozent der Holzhändler der Fall ist und aufgrund der aktuellen Geschäftslage, v.a. im Wohnungsbau, für die meisten Händler finanziell nicht realisierbar ist.

Der Vorsitzende des GD Holz e.V., Maximilian Habisreutinger, hat sich daher mit Nachdruck bei der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und ihrem designierten Agrar-Kommissar Christophe Hansen für Nachbesserungen bei der EUDR eingesetzt. In seinem Schreiben, welches auch an Bundeslandwirtschaftsminister und EU-Ministerratsmitglied Cem Özdemir erging, benennt er konkret die drohenden Probleme für die KMU, welche bei Inkrafttreten dann hunderte bzw. tausende Referenznummern im Zuge einer Lieferung weitergeben müssten. Die Durchsetzung der Überprüfung und die Möglichkeit zur lückenlosen Rückverfolgung sei so für die Behörden schlicht nicht mehr gegeben.


Dies sei umso bitterer für die deutschen Firmen, welche bereits durch aufwändige Systeme das Inverkehrbringen von Ware aus Entwaldung oder illegalem Einschlag bestmöglich zu verhindern versuchen. Auch leistet die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Deutschland bereits sehr gute Kontrollarbeit. Es ist jedoch allseits bekannt, dass in anderen Ländern entweder kaum Prüfungen durchgeführt werden oder die angewandten Standards sehr niedrig sind. Mit den Rückverfolgbarkeits- und Prüfpflichten in der EUDR könne zwar nicht verhindert werden, dass schwache Behörden weiterhin Ware aus problematischen Quellen ungehindert in die EU lassen, aber man kann dadurch Firmen in Ländern mit starken Behörden wie in Deutschland bestrafen, so der Vorsitzende. Der GD Holz fordert daher die Verantwortlichen in der EU und Bund auf, die Zeit der EUDR-Verschiebung zu nutzen, um:

  • sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden in allen Mitgliedsstaaten die EUDR einheitlich umsetzen.
  • Sanktionen gegen Mitgliedsstaaten in die Wege zu leiten, welche die Verordnung nicht ordnungsgemäß umsetzen. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass nur noch EUDR-konforme Ware innerhalb der EU gehandelt wird
  • die zusätzliche Bürokratiebelastung deutscher (und auch europäischer) Händler dadurch abzuwenden.

Die EUDR darf nicht dazu dienen, Korruption und fehlende Rechtsdurchsetzung in manchen EU-Staaten auf dem Rücken von Firmen in Ländern mit starker Rechtsdurchsetzung zu bekämpfen. Deutschen Firmen wird so das Leben schwer gemacht, weil die EU seit elf Jahren nicht in der Lage ist, einige Mitgliedsstaaten zu einer vernünftigen Umsetzung der EUTR zu zwingen.

Dies konterkariert das erfolgreiche Durchsetzungsregime der verantwortlichen Behörden in Deutschland, bringt hierzulande keinen ökologischen Mehrwert und hemmt letztlich die deutsche Wirtschaft. Die Antworten aus Brüssel und Berlin werden mit Spannung erwartet. (tl)


Foto © Thinkstock.com

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