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12.10.2022rss_feed

EUDR: Neue Verordnung stößt auf internationale Kritik

In einem vorangegangenen Newsletter hatten wir bereits berichtet, dass der Verband der amerikanischen Laubholzexporteure (AHEC) sowie der britische Holzhandelsverband sich gegen die geplante Einführung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten positioniert haben. Nun stoßen weitere Verbände ins gleiche Horn und unterstützen damit die Forderungen des GD Holz aus Sicht diverser Lieferländer.


Zur Erinnerung: Diese neue Verordnung verpflichtet europäische Unternehmen zur Einführung einer Sorgfaltspflichtregelung, um sicherzustellen, dass in der EU in Verkehr gebrachte Waren nicht aus geschädigten oder komplett abgeholzten Wäldern stammen. Diese neue Verordnung wird die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) ersetzen, wobei die gleichen Mechanismen auf der Grundlage der Sorgfaltspflicht beibehalten werden. Der Hauptunterschied zur EUTR besteht darin, dass die Marktteilnehmer und Händler (mit Ausnahme von KMU) zusätzlich zur Bewertung des Risikos der Illegalität auch das Risiko der Entwaldung und der Waldschädigung bewerten müssen. Geschehen soll dies unter anderem durch den Einsatz von Geolokalisierungsinstrumenten.

Konkret hat sich die International Tropical Timber Association (ATIBT) geäußert und bekräftigt, dass die Verordnung in ihrer jetzigen Planung handwerklich nicht gut gemacht ist und aus Sicht der Lieferländer die Fortschritte in Richtung legaler und nachhaltiger Lieferketten von Holzprodukten nicht ausreichend würdigt.

Zwar wird kein Land oder Rohstoff verboten, doch müssen Unternehmen, die diese Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, eine Sorgfaltsprüfung durchführen, um die Risiken in ihrer Lieferkette zu bewerten. Dies kann den Einsatz von Satellitenüberwachungsinstrumenten, Audits vor Ort, den Aufbau von Kapazitäten bei den Lieferanten oder Isotopenanalysen umfassen. Die EU-Behörden und -Unternehmen werden Zugang zu relevanten Informationen, wie z. B. geografischen Koordinaten, haben. Anonymisierte Daten werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.


Das Europäische Parlament hält damit an den strengen Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Produkten bis zu ihrer Quelle fest, die von der EU-Kommission vorgeschlagen worden waren. Dieser Ansatz, der auf der Geolokalisierung von Grundstücken basiert, scheint für Holzprodukte und insbesondere für verarbeitete Produkte wie Holzwerkstoffe, die aus mehreren Holzarten bestehen, ein echtes Problem zu sein. Die ATIBT wird ihre Arbeit zur Einflussnahme fortsetzen, damit die Verordnung den Zwängen ihrer Mitglieder und den Besonderheiten des Holzsektors Rechnung trägt.

Die ATIBT befürchtet weiterhin, dass der von der EU beabsichtigte Ansatz der Länderklassifizierung Importeure davon abhalten könnte, Produkte aus Ländern zu beziehen, die als risikoreich gelten. Er hebt nicht die Nuancen des Risikos auf der Ebene des Lieferanten hervor und könnte von guten individuellen Praktiken (wie der Zertifizierung) abhalten, weil das Länderrisiko als zu hoch bewertet wird.

Auch der GD Holz mahnt, dass mit der Länderklassifizierung gute Exporteure in Lieferländern, die seitens der EU als Hochrisikolieferland bewertet werden, in Geiselhaft genommen und deren Geschäfte in den sensiblen Markt EU verhindert werden – mit der Befürchtung, dass sich Handelsströme einfach in weniger sensible Käuferländer verlagern, dabei nicht aber die Entwaldung verhindert wurde.

Die nächste und letzte Phase sind die trilateralen Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat und dem Parlament. Dieser Prozess wird zu einer endgültigen Fassung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte führen, wahrscheinlich Ende 2022 oder Anfang 2023.


Foto: (c) EU

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