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17.05.2023rss_feed

EUDR im Europäischen Rat verabschiedet – EUTR-Nachfolgegesetz gegen Ende 2024 in Kraft

Am gestrigen Dienstag hat der Europäische Rat der Deforestation Free Commodities Regulation (EUDR, oder in kompletter Langform: Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010) zugestimmt und die neue Verordnung so auf den Weg des Inkrafttretens gesetzt. So ganz einstimmig war die Abstimmung hingegen nicht:


Zumindest hat kein Land gegen den Text gestimmt, fünf Länder aber haben sich der Stimme enthalten, darunter Lettland, Estland, Portugal, die Slowakei und Schweden. Letzteres hat derzeit die EU-Ratspräsidentschaft inne und beanstandete insbesondere den hohen Verwaltungsaufwand, der mit dieser Rechtsvorschrift für KMU verbunden ist, und ist der Ansicht, dass die Umsetzung des Kontrollmechanismus und der Rückverfolgbarkeit nicht eindeutig genug ist.

 

Auch der GD Holz hat diese Punkte in der Vergangenheit der Kommission gegenüber mehrfach angesprochen und wird auch weiterhin darauf hinarbeiten, den Umsetzungsaufwand für Import und Handel so gering wie möglich zu halten.


Schweden bekräftigte sein Engagement für die Bekämpfung der Entwaldung und Waldzerstörung, doch obwohl die Kompromissvereinbarung den ursprünglichen Vorschlag präzisiert, wurde darauf hingewiesen, dass der vereinbarte Text erhebliche Unsicherheiten enthält. Der hohe Verwaltungsaufwand, die Gewichtung des digitalen Kapazitätsaufbaus für Kleinerzeuger und die praktische Umsetzung von Kontrolle, Überwachung und Rückverfolgbarkeit wurden als problematische Punkte des Textes genannt. Für Schweden birgt die Verordnung die Gefahr, dass sich die Möglichkeiten zur Wiederherstellung von Weideland zum Nutzen der biologischen Vielfalt in seinem Gebiet verschlechtern.

Portugal und die Slowakei kritisierten auch die Definition des Begriffs der Schädigung von Wäldern, da sie in bestimmten Fällen Maßnahmen zur Wald-Wiederherstellung sogar behindere. Mehrere Länder forderten darüber hinaus die schnelle Veröffentlichung von Guidelines der Kommission, um Unklarheiten der Verordnung zu präzisieren.


Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt die VO nach einer Übergangszeit von 18 Monaten im Dezember 2024 in Kraft. (pet)


Foto: ©  Ramdannain - Thinkstock

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