EUDR: Ergebnisse BMEL-Stakeholderforum vom 05.09.2023
Mehrere Mitarbeiter des GD Holz haben gestern an einer Veranstaltung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zum Thema EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) teilgenommen. Dort wurden aktuelle Informationen zur EUDR vorgestellt, sowie Fragen der Stakeholder beantwortet. Auf einige entscheidenden Fragen gibt es aber weiterhin keine zufriedenstellenden Antworten.
Zuständige Behörde für die Überwachung der EUDR wird, wie bisher bereits für die EUTR, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Laut einer Mitarbeiterin der BLE geht man aktuell von ca. 150.000 von der EUDR betroffenen Marktteilnehmern in Deutschland aus, die insgesamt ca. 10 Millionen EUDR-relevante Importe pro Jahr durchführen. Verglichen mit aktuell ca. 27.000 von der EUTR betroffenen Marktteilnehmern bedeutet dies einen erheblichen Mehraufwand für die Behörde, die zusätzlich zukünftig Mindestprüfquoten zu erfüllen hat. Man habe dafür bereits einen erhöhten Stellenbedarf beim Finanzministerium angemeldet. Darüber wird nun in der aktuell im Bundestag laufenden Haushaltsdebatte entschieden.
Ein weiterer Punkt drehte sich um das Thema Sorgfaltserklärung (SE). Eine solche SE muss künftig bei jedem Importvorgang in einem Informationssystem der EU abgegeben werden. Das Informationssystem wird in das TRACES-System eingebunden, welches Indonesien-Importeuren bereits von FLEGT bekannt ist. Das BMEL ist laut eigenen Angaben nicht mit dem derzeitigen Entwicklungsstand des Informationssystems zufrieden und fordert von der EU, dieses benutzerfreundlicher zu gestalten. So sträubt sich die EU aktuell noch, eine Schnittstelle für das automatische Hochladen der geforderten Informationen bereitzustellen. Der GD Holz hat eine solche Schnittstelle bereits mehrfach bei der EU als absolute Notwendigkeit angemahnt. Das BMEL ist hier unserer Meinung und setzt sich für die Einrichtung einer solchen Schnittstelle ein. Außerdem wurde mitgeteilt, dass das System Angaben von Importeuren automatisch auf ihre Plausibilität überprüfen soll – diese Funktionalität ist aber aktuell noch nicht verfügbar.
Anschließend gab es Präsentationen zur Umsetzung der EUDR bei Fleisch und Soja. Zur guter Letzt hat die GD Holz Service GmbH den aktuellen Stand ihres EUDR-Sorgfaltspflichtsystems vorgestellt. Unsere Bemühungen wurden von den zuständigen Mitarbeitern im BMEL positiv gewürdigt – im Vergleich zu den anderen Branchen zeigt sich unser Wissensvorsprung aus zehn Jahren Arbeit mit der EUTR.
In diesem Zusammenhang haben wir nochmal eindringlich auf einige wichtige offene Fragen zur EUDR hingewiesen. Beim Thema gleichmäßige Umsetzung der Verordnung innerhalb der EU haben wir bei der EUTR schlechte Erfahrungen gemacht. Das BMEL hat erneut bekräftigt, dass ihm ein Level Playing Field
wichtig sei. Zudem beinhalte die EUDR mehrere Mechanismen, die eine gleichmäßige Umsetzung der EUDR innerhalb der EU gewährleisten sollen.
Wichtig war uns zudem der Hinweis auf die aktuellen Unsicherheiten in Bezug auf Holz, das jetzt eingeschlagen wird (EUTR gilt) und ab 2025 weiterverkauft werden soll (EUDR gilt). Gemäß Verordnungstext würde dies bedeuteten, dass bereits jetzt Informationen (z.B. Geokoordinaten) gesammelt werden müssten, damit dann ab 2025 eine SE für das Produkt abgegeben werden kann. Das BMEL hat dieses Problem erkannt und uns zugesichert, sich für einen Übergangszeitraum für entsprechende Waren einzusetzen.
Einige wichtige Fragen bleiben aber weiterhin unbeantwortet – hier gibt es noch keine konkreten Aussagen aus Brüssel, auf die das BMEL sich beziehen könnte. Eine der aktuell wichtigsten Fragen ist, welche Informationen Importeure zukünftig an ihre Kunden weitergeben müssen, um beweisen zu können, dass sie die EUDR beim Import eingehalten haben (Stichwort Lieferantenschutz). In diesem Zusammenhang steht auch die Frage, wie eine Sorgfaltsprüfung eines großen Unternehmens bei Kauf und Verkauf innerhalb der EU aussehen muss. Aus anderer Quelle haben wir bereits erfahren, dass eine Selbsterklärung des Importeurs nicht ausreicht, sondern dass nachgelagerte große Firmen echte (Stichproben-) Prüfungen ihrer Lieferanten durchführen müssen. Zu deren Umfang gibt es aber aktuell noch keine Informationen.
Verband und Service GmbH setzen sich weiterhin auf allen Ebenen dafür ein, die Belastungen durch die EUDR für die GD Holz-Mitglieder so gering wie möglich zu halten. Zudem arbeiten wir weiter mit Hochdruck an unserem Sorgfaltspflichtsystem für die EUDR, das Importeuren so viel Arbeit wie möglich abnehmen soll. Sobald es hierzu neue relevante Informationen gibt, werden wir Sie umgehend informieren. (fk)
Das BMEL will gleiche Wettbewerbsbedingungen, für wen? Deutsche Importeure mit anderen EU-Importeuren oder EU-Importeure mit Amerikanern, Indern, Chinesen?
Diese Vorgaben sind für Mittelständler nicht zu erfüllen, erfunden von Ideologen, die sich die Welt zusammenträumen. Haltung ist das neue Schlagwort, sämtliche Länder außerhalb des deutschen Sprachraumes, lachen uns aus. Kein Baum bleibt wegen einer EU-Vorschrift in Afrika oder Südamerika stehen, er wird dann halt in Fernost verarbeitet.
Das ist auch besser so, da sind dann dort die Emissionen. Deutschland wird zum Freizeitpark, einer der Verantwortlichen, bewirbt sich ja gerade mit einer Augenbinde in der Geisterbahn, natürlich zum Mindestlohn.
Dennoch müssen wir uns einbringen. Das ist keine Schikane der von uns gewählten Regierung, das ist der Preis der Globalisierung. Es gibt keinen Planet B.
Und seit der Sandkastenzeit ist es keine gute Idee mit Sand zu schmeißen weil es andere tun. Da müssen wir konstruktiv ran. Der GD Holz macht es vor.
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