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04.10.2023rss_feed

EUDR: BMEL bittet um Informationen zu Holzlieferketten

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erarbeitet aktuell zusammen mit anderen europäischen Ministerien Vorschläge für die EU-Kommission zur praktischen Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). In diesem Zusammenhang bittet das BMEL um Beispiele aus der Praxis – eine Gelegenheit für Sie, sich einzubringen.


Die informelle Arbeitsgruppe zur EUDR, der das BMEL angehört, beschäftigt sich aktuell mit der Frage, in welchem Umfang zukünftig Informationen über Lieferketten gesammelt werden müssen. Das BMEL hat deshalb bei uns angefragt, wie die Lieferketten in der Holzbranche aussehen. Anhand dieser Informationen soll festgelegt werden, welche Informationen in der Praxis beschafft werden können und ab wann der Aufwand zu groß wird. Dabei sind sowohl Importe als auch europäische Lieferketten interessant.

 

Wir bitten Sie deshalb um kurze Beispiele mit Informationen zu Ihren wichtigsten Produkten:

  • Um welches Produkt und Herkunftsland handelt es sich?
  • Welche Schritte hat die Lieferkette?
  • Wie lange liegt das Holz maximal an den einzelnen Punkten der Lieferkette?
  • Wie sehen die Läger aus? Ist die Rückverfolgbarkeit einzelner Lieferungen möglich oder findet entlang der Lieferkette eine Vermischung statt?

Es reichen ungefähre Informationen. Wenn Ihnen einzelne Punkte nicht bekannt sind, geben Sie gerne Schätzwerte an und kennzeichnen diese entsprechend. Bitte senden Sie Ihre Beispiele an kraft@gdholz.de

 


Hier zwei fiktive Beispiele:

Pappelsperrholz aus China. Schritte: Plantagenbesitzer (Lagerdauer Rundholz maximal 3 Monate); Furnierhersteller (1 Jahr); Sperrholzproduzent (6 Monate); Exporteur (Makler, keine Lagerung); Importeur (geschätzt 3 Monate); Händler (3 Monate). Rundholz kommt von kleinen Plantagen, potenziell mehrere hundert Plantagenbesitzer in einer Lieferkette möglich. Rückverfolgbarkeit zu einzelnen Plantagen nicht möglich, im Sperrholzwerk werden unterschiedliche Furnierlieferungen vermischt.

Hochwertiges Eichenschnittholz aus Kroatien. Schritte: Waldbesitzer (3 Monate); Sägewerk (Lufttrocknung Schnittholz 3 Jahre); Händler (ungefähr 2 Jahre). Sägewerk kauft Rundholz von Privatwaldbesitzern ein (ca. 50 Lieferanten), auf dem Holzplatz wird die Ware vermischt, eine Rückverfolgbarkeit zum Waldbesitzer ist nicht möglich. Vermischung erfolgt zudem beim Händler (Sortieren in unterschiedliche Qualitäten)

Der EU ist nicht im Detail bekannt, wie Lieferketten im Holzbereich aussehen, wie kompliziert diese sein können und wie lange das Holz teilweise an einzelnen Punkten liegt. Auch, dass in der Regel spätestens am Holzplatz die Rückverfolgbarkeit der Ware verloren geht, ist in Brüssel offensichtlich noch nicht angekommen. Mit Ihren Beispielen leisten Sie einen wertvollen Beitrag dazu, die Probleme unserer Branche in Brüssel bekannt zu machen und eine praktikable Umsetzung der EUDR zu erreichen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an kraft@gdholz.de. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! (fk)


bild © BMEL.com

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