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25.05.2022rss_feed

EU-Verordnung entwaldungsfreie Lieferketten: GD Holz im Austausch mit BMEL

Wie bereits berichtet, plant die EU die Einführung einer neuen Verordnung zum Stopp von importierter Entwaldung. Diese soll die EU-Holzhandelsverordnung ersetzen und um einige Aspekte erweitern. Der GD Holz nahm deshalb am Montag an einer Veranstaltung des BMEL teil, in dem der aktuelle Stand der Verhandlungen vorgestellt wurde.


Die EU-Kommission hat am 17. November 2021 einen Vorschlag für eine Verordnung über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Markt der Europäischen Union (EU) veröffentlicht. Die Kommission zeigt sich besorgt angesichts der weltweiten Entwicklung der Wälder. Aus einer Studie der EU-Kommission aus dem Jahr 2013 geht bereits hervor, dass die europäischen Länder für mehr als ein Drittel der mit dem internationalen Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen verbundenen Entwaldung verantwortlich sind. Mit der nun vorgeschlagenen Verordnung will die EU sicherstellen, dass die Erzeugung von Kaffee, Kakao, Palmöl, Sojabohnen, Rindfleisch und Holz sowie daraus hergestellten Erzeugnissen wie Leder oder Schokolade, die in die EU importiert werden, keine Entwaldung oder Waldschädigung verursacht hat. Im ursprünglichen Vorschlag wurde unter anderem gefordert, dass alle Importe unter Angabe von GPS-Koordinaten der Produktionsfläche angemeldet werden müssen (DDS Statement). Außerdem sollten bestimmte Akteure innerhalb der europäischen Lieferkette verpflichtet werden, zusätzlich zum Importeur Legalitätsprüfungen durchzuführen.

Unter dem Vorsitz der französischen EU-Ratspräsidentschaft wurde der Verordnungsvorschlag in den letzten Monaten entschlossen vorangetrieben. Das BMEL (Referat Europäische und Internationale Waldpolitik) hat darum am Montag eine digitale Veranstaltung (Stakeholderforum) durchgeführt, bei dem der aktuelle Stand der Verhandlungen vorgestellt wurde und die Teilnehmer aus Wirtschaft und NGOs Gelegenheit hatten, zu den einzelnen Punkten Stellung zu nehmen.

Der GD Holz begrüßt die Verordnung grundsätzlich, da sie endlich die wahren Verursacher globaler Entwaldung in die Pflicht nimmt (zu denen Holz ganz nebenbei nicht gehört). Wir haben bei der Veranstaltung jedoch einige Forderungen vorgebracht:

  • Mehrfache Prüfungen desselben Produkts entlang der Lieferkette müssen vermieden werden (Stichwort Lieferantenschutz)
  • Die Pflicht zur Angabe von GPS-Daten muss stark vereinfacht werden
  • Zertifizierung muss stärker berücksichtigt werden
  • Es sind genaue Definitionen für Waldschädigung nötig

 

In der Diskussion mit dem BMEL stellte sich heraus, dass dieses aktuell eine sehr strikte und wenig wirtschaftsfreundliche Linie verfolgt. Die meisten anderen EU-Länder fordern hingegen eine starke Vereinfachung der Vorschriften. So fordern diese aktuell, dass innerhalb der EU keine Informationen zur Lieferkette weitergegeben werden sollen. Stattdessen würde die Weitergabe der Referenznummer des DDS-Statements ausreichen. Das bedeutet zwar immer noch zusätzliche Bürokratie, aber zumindest ist der Lieferantenschutz gewährleistet.

Bezüglich Waldschädigung fordert das BMEL, dass die Markteilnehmer diese mittels Sattelitendaten und festgelegter Parameter (z.B. Verlust von Baumkronenabdeckung) ermitteln sollen. Die Marktteilnehmer sollen dafür von der EU Zugang zu Satellitendaten bekommen. Genaue Definitionen, wie von einigen anderen EU-Ländern gefordert, hält das BMEL aufgrund der vielfältigen Waldökosysteme weltweit nicht für zielführend. Der GD Holz pocht hier auf eine möglichst einfach umsetzbare Lösung.

Einer der größten Kritikpunkte des GD Holz an der EUTR war bisher die ungleiche Umsetzung innerhalb der EU. Das BMEL sieht das genauso und fordert deshalb genaue Prüfvorgaben für alle EU-Länder, um eine Marktverzerrung, wie sie aktuell stattfindet, zu verhindern. Die betroffenen Länder, insbesondere in Osteuropa, lehnen solche Vorgaben strikt ab, weshalb sie nicht mehr im aktuellen Verordnungsvorschlag zu finden sind. Der GD Holz unterstützt hier die Linie des BMEL, alle EU-Länder gleichmäßig in die Pflicht zu nehmen.

Die vom GD Holz in der Vergangenheit massiv kritisierte Öffentliche schwarze Liste mit Firmen, die gegen die Verordnung verstoßen haben, ist nicht mehr Teil des Verordnungsvorschlags.

Grundsätzlich entstand der Eindruck, dass Deutschland in den Verhandlungen eine sehr harte Linie verfolgt, damit aber allein dasteht. Die meisten anderen EU-Länder fordern wesentliche Vereinfachungen. Laut BMEL verfüge Deutschland aber über ein hohes Stimmgewicht und viel politische Verhandlungsmasse, deshalb sei man hier zuversichtlich, gute Kompromisse zu finden.

Zum weiteren Ablauf: Die Französische Ratspräsidentschaft endet am 30.6.2022, bis dahin ist mit der Vorlage eines neuen Verordnungsvorschlags zu rechnen. Danach übernimmt Tschechien die Ratspräsidentschaft und wird die Verhandlungen im Trilog (Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Europarat und Europäischem Parlament) fortführen. Mit dem Abschluss der Verhandlungen ist Ende 2022 oder Anfang 2023 zu rechnen. Danach soll es einen Übergangszeitraum von 18 Monaten geben, in dem weiterhin die EUTR gilt, ab circa Mitte 2024 kann dann mit Inkrafttreten der neuen Verordnung gerechnet werden.

Der GD Holz verfolgt das Verfahren weiterhin intensiv und weist auf die Bedürfnisse des Holzhandels hin. Sobald es hier neue Erkenntnisse gibt, werden wir Sie natürlich umgehend informieren. (fk)