EU plant eine Verschärfung der Regelungen zum Zahlungsverzug
Aktuell liegt ein Vorschlag der EU-Kommission vor, der zum Schutz kleinerer und mittelständischer Unternehmen (KMU) den Zahlungsverzug neu regeln will, da diese überproportional von negativen Folgen verspäteter Zahlungseingänge betroffen seien. Kritisch ist der Vorschlag deshalb, weil die maximale Zahlungsfrist von 30 Tagen nicht mehr überschritten werden darf.
In Artikel 9 der Verordnung werden einzelne nichtige Vertragsklauseln und -praktiken aufgeführt, unter anderem:
- die Festsetzung einer Zahlungsfrist von mehr als 30 Tagen,
- eine absichtliche Verzögerung oder Behinderung des Zeitpunkts der Übermittlung der Rechnung und
- Ausschluss oder Einschränkung des Rechts des Gläubigers auf Verzugszinsen.
Darüber hinaus soll jeder Mitgliedsstaat eine oder mehrere öffentliche Stellen benennen, die für die Durchsetzung der Verordnung verantwortlich sind (sogenannte Durchsetzungsbehörden
). Diese sollen z.B. (auch unangekündigte) sanktionsbewehrte Untersuchungen durchführen können. Gläubiger können bei Verstößen gegen die Zahlungspflichten Beschwerden bei der Behörde einreichen.
Grundsätzlich ist das Ziel, kleine und mittelständische Unternehmen zu schützen, begrüßenswert.
Der Vorschlag und der Eingriff in die Vertragsfreiheit gehen jedoch zu weit. Durch eine die Einführung einer Obergrenze für Zahlungsfristen von maximal 30 Tagen ohne Ausnahmen werden positive Anreize der Finanzierung in der Lieferkette unterbunden. Lange Zahlungsfristen können eine Lücke für Unternehmen schließen, die auf lange Zahlungsziele auf Grund spezifischer Marktbedingungen und Kundensituation angewiesen sind oder weil der Zugang zu anderen Finanzierungsinstrumenten nicht gegeben ist. Die Vorfinanzierung des Handwerks ist gerade im Holzhandel eine gelebte Praxis.
Die Einrichtung einer Durchsetzungsbehörde konterkariert das Vorhaben des angestrebten Bürokratieabbaus.
Aktuell nimmt die EU Kommission Rückmeldungen für den Verordnungs-Entwurf an. Gemeinsam mit seinem Spitzenverband, dem BGA, setzt sich der GD Holz für Modifizierungen am Verordnungsvorschlag ein. Die zusammengefassten Rückmeldungen werden dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, so dass diese in die Gesetzgebungsdebatte einfließen können. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens werden wir berichten. (ga)
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