Die Internetportale des GD Holz

Mit einem Klick zum richtigen Thema

04.03.2025rss_feed

EU-Omnibus-Paket: Weniger Bürokratie bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die EU-Kommission hat am vergangenen Mittwoch einen Vorschlag für ein Omnibus-Paket zur Vereinfachung und Straffung geplanter Nachhaltigkeitsvorgaben vorgelegt. Das Paket sieht wesentliche Änderungen in drei Schlüsselbereichen vor: der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), der Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) und der EU-Taxonomie.


CSRD

Die wichtigste Änderung bei der CSDDD ist die Anhebung der Schwellenwerte, ab derer Unternehmen berichtspflichtig werden. So sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern (statt wie bisher 250) und entweder einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro betroffen sein. Damit würde die Zahl der Unternehmen, die nach CSRD berichtspflichtig wären, um ca. 80% reduziert.

Für Unternehmen, die die neuen Schwellenwerte übertreffen, wird die Berichtspflicht um zwei Jahre verschoben. Damit soll den Unternehmen mehr Zeit zur Anpassung gegeben werden. Für Unternehmen, die nicht (mehr) in den verpflichtenden Anwendungsbereich der CSRD fallen, soll die Europäische Kommission durch delegierten Rechtsakt einen freiwilligen Berichtsstandard erlassen, der auf dem von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelten Standard für kleine und mittlere Unternehmen (VSME) basiert. Die Informationen, die von den berichtspflichtigen Unternehmen verlangt werden können, sind auf diesen Standard beschränkt.

Darüber hinaus plant die EU-Kommission, den Delegierten Rechtsakt zur Einführung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu überarbeiten, um die Anzahl der Datenpunkte deutlich zu reduzieren, unklare Bestimmungen zu klären und die Kohärenz mit anderen Rechtsvorschriften zu verbessern. Außerdem wird vorgeschlagen, das Inkrafttreten der Berichtspflichten für Erstanwender um zwei Jahre zu verschieben.

CSDDD

Auch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) soll verschlankt werden. Der Sorgfaltspflichtprozess wird vereinfacht, indem sich die verbindlichen Anforderungen nur noch auf die direkten Lieferanten und Geschäftspartner beschränken. Das bedeutet, dass Unternehmen in erster Linie für die Bewertung und Behebung möglicher negativer Auswirkungen in ihren eigenen Betrieben, Tochtergesellschaften und direkten Beziehungen verantwortlich sind und nicht für die weiteren Stufen der Lieferkette. Ein separater Klimaschutzplan ist nicht mehr erforderlich. Darüber hinaus wird die Häufigkeit der Sorgfaltsprüfungen von jährlich auf fünfjährlich reduziert, sofern keine triftigen Gründe für eine Neubewertung vorliegen. Auch hier wird das Inkrafttreten der Verordnung um ein Jahr auf 2028 verschoben. Die Kommission hat erklärt, dass sie bis Juli 2026 die notwendigen Leitlinien herausgeben wird, um die Unternehmen bei der Entwicklung von Best Practices zu unterstützen und ihre Abhängigkeit von Rechts- und Beratungsdienstleistungen zu verringern. Der Vorschlag zielt auf eine stärkere Harmonisierung der Durchsetzung in der gesamten EU ab, um eine gerechtere und einheitlichere Anwendung von Sanktionen zu gewährleisten.


EU-Taxonomie

Die obligatorischen Berichtspflichten nach der EU-Taxonomie werden deutlich reduziert und auf die größten Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 450 Mio. EUR konzentriert. Für Unternehmen, die in den künftigen persönlichen Anwendungsbereich der CSRD fallen und deren jährlicher Nettoumsatz 450 Mio. EUR nicht übersteigt, wird eine freiwillige Berichterstattung nach der Taxonomie vorgeschlagen.

Die Kommission strebt eine Vereinfachung der Berichtsformulare der EU-Taxonomie an, wodurch die Anzahl der Datenpunkte um ca. 70% reduziert werden könnte. Unternehmen können über Aktivitäten berichten, die teilweise mit der EU-Taxonomie übereinstimmen, was einen schrittweisen Übergang erleichtert.

 

 


Bild1

Vorschläge im Überblick

Das EU-Omnibus-Paket stellt einen wichtigen Versuch dar, die Nachhaltigkeitsvorschriften zu vereinfachen und zu verbessern. Während die Änderungen die Berichtslast für viele kleinere Unternehmen reduzieren, sehen sich größere Unternehmen weiterhin erheblichen neuen Anforderungen gegenüber. Die endgültige Gesetzgebung bedarf noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates. Das Parlament wird am 11. März und der Rat am 12. März über das Omnibus-Paket beraten.

Wichtig: trotz unserer Bemühungen auf europäischer Ebene wurde die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) nicht in das Omnibus-Verfahren aufgenommen. Wir setzen uns aber weiterhin dafür ein, auch hier Vereinfachungen zu erreichen.

Der GD Holz wird die Entwicklungen im Auge behalten und seine Mitglieder über Neuigkeiten informieren. Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an lk@gdholz.de (lk).


Foto © GD Holz /lk

Foto © GD Holz /lk