EU-Lieferkettengesetz: Das Europa Parlament hat abgestimmt
Wie letzte Woche berichtet, hatten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments am 01.06.2023 über das Europäische Lieferkettengesetz zu entscheiden. Auch wenn in letzter Minute viele Gegenstimmen laut wurden, die eine Entschärfung des Rechtsakts forderten, konnten sie sich nicht durchsetzen.
Von den vorgeschlagenen Änderungen blieb nach der Abstimmung wenig übrig. Im Ergebnis entschied das Parlament für die vorgeschlagenen Regelungen:
Es bleibt dabei, dass anders als im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Unternehmen mit einer Arbeitnehmerzahl ab 250 Mitarbeitenden in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen sollen.
Ähnlich den neuen Vorschriften über die nicht-finanzielle Berichterstattung von Unternehmen sollen kleinere Unternehmen jedoch erst nach einigen Jahren in den Anwendungsbereich fallen.
Die Pflichten sollen sich auf die Wertschöpfungskette
ausrichten, indirekte Geschäftskontakte können damit von den Pflichten ebenso betroffen sein, wie die eigenen Vertriebswege (insbesondere: Logistik und Entsorgung von Produkten).
Unternehmen ab einer Mitarbeiterzahl von mehr als 1000 Angestellten müssen zudem einen Klimaplan zur Einhaltung der 1.5 Grad-Ziele erstellen und jährlich anpassen.
Alle betroffenen Unternehmen sollen einen Beschwerdemechanismus einrichten.
Weiterhin soll Organisationen von betroffenen Arbeitnehmern Auskunftsrechte gegenüber den Unternehmen zugesprochen werden.
Veränderungen zugunsten der Unternehmen gab es noch im Hinblick auf die Vorschriften zur Unternehmenshaftung. Außerdem wurde klargestellt, dass es verpflichtende Hilfsangebote der Mitgliedstaaten zukünftig für die Unternehmen geben muss.
Der Vorschlag wird nunmehr zwischen den europäischen Gesetzgebern verhandelt.
Ob ein Abschluss des Dossiers jedoch noch bis zu den Europawahlen im Juni 2024 gelingen wird, bleibt abzuwarten. (ga)
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