EU-Kommission verkündet endgültige Antidumpingzölle auf russ. Birkensperrholz
Im Amtsblatt der Europäischen Union hat die EU-Kommission am 09.11.2021 die endgültige Verordnung über Antidumpingzölle auf Birkensperrholz veröffentlicht. Dies bedeutet, dass die darin verkündeten Maßnahmen einen Tag später (10. November) in Kraft traten.
Die wichtigsten Erkenntnisse aus der Verordnung sind:
- Die endgültigen Zölle variieren zwischen 14,4 % und 15,8 %, je nach exportierendem ru. Unternehmen (siehe gekürzte Übersicht unten)
- Die Kommission hat noch keine Entscheidung über die Aussetzung der Zölle (
suspension
) getroffen, was siezu gegebener Zeit
tun wird. Wir haben uns bereits an die Kommission gewandt und hoffen, in Kürze über die Entwicklungen informieren zu können. - Die Kommission erkennt die derzeitige (hohe) Preissituation im Birkensperrholz, wie von vielen Importuren und auch dem GD Holz geschildert, an. Dies wäre ein starkes Argument gegen Antidumpingzölle gewesen; dagegen jedoch sagt die EU-Kom., dass die derzeitigen Preise nur vorübergehender Natur wären und räumt gleichzeitig auch ein, nicht zu wissen, auf welchem Niveau sich die Preise stabilisieren würden und wie lang es bis dahin noch dauere. (nop)
Der GD Holz arbeitet daran, mehr Informationen über das Aussetzungsverfahren zu erlangen und auch, es möglicherweise gar nicht erst zu einer Aussetzung der Zölle kommen zu lassen. (NOP)
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