EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verabschiedet
Am letzten Freitag, dem 09.06.2023 wurde der Text der neuen EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. 20 Tage später, also am 29.06.2023, tritt die EUDR nun in Kraft. Für die Unternehmen der Holzbranche beginnt ab diesem Zeitpunkt eine Übergangsfrist von 18 Monaten.
Ab dem 30.12.2024 muss die EUDR dann im Handel mit Holz und Holzprodukten angewandt werden.
Den offiziellen Text der EUDR finden Sie HIER
Die GD Holz Service GmbH sammelt weiter Informationen zur zukünftigen Umsetzung der Verordnung. Zudem entwickeln wir unser Sorgfaltspflichtsystem entsprechend weiter. Sobald es hier relevante Neuigkeiten gibt, werden wir Sie informieren.
In diesem Zusammenhang wollen wir Sie außerdem nochmal an unsere Veranstaltung zur EUDR in zwei Wochen erinnern. Am Montag, 26. Juni 2023, führen wir von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr erneut ein Webinar zu den Grundlagen der EUDR durch. Im Vergleich zur letzten Veranstaltung am 24.03.2023 gibt es voraussichtlich nur geringe Änderungen, wenn Sie bereits teilgenommen haben, werden Sie also nicht viel Neues erfahren.
Webinar zu den Grundlagen der EUDR - Anmeldelink
Gerne können Sie den Anmeldelink intern und extern weiterleiten, die Veranstaltung ist kostenlos.
Zudem würden wir alle Importeure bitten, an einer Umfrage zu EUTR und EUDR teilzunehmen. Diese wird im Rahmen eines EU-Projekts durchgeführt, mithilfe dessen Hilfestellungen für den Holzhandel bei der Umsetzung von EUTR und EUDR erstellt werden. Durch Ihre Teilnahme an der Umfrage (Dauer ca. 5 Minuten) haben Sie die Chance, auf Ihre Meinung zum Thema sowie Ihre Probleme bei der Umsetzung der Verordnungen aufmerksam zu machen. Dadurch können zukünftige Projekte besser auf die in der Praxis auftretenden Probleme ausgerichtet werden – die Praxistauglichkeit wird beim Entwurf solcher Verordnungen nämlich gerne übersehen.
Die Umfrage finden Sie über folgenden Link: s.alchemer.com/s3/1aab5df87d96.
(fk)
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