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23.02.2022rss_feed

Entwurf des europäischen Lieferkettengesetzes soll am 23.02.2022 veröffentlicht werden

Die offizielle Veröffentlichung des europäischen Lieferkettengesetzes steht unmittelbar bevor. Bereits gestern ist der Entwurf inoffiziell verbreitet worden. Fest steht, dass Unternehmen entlang ihrer gesamten Lieferkette kontrollieren sollen, ob Zulieferer gegen Umwelt-, Klima- und Menschenrechte verstoßen. Der Vorschlag geht über den Rahmen des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hinaus.


Der Anwendungsbereich des europäischen Entwurfs umfasst auch die gesamte Wertschöpfungskette, also die eigene bestehende Geschäftstätigkeiten, die der Tochtergesellschaft(en) und direkte sowie indirekte Geschäftsbeziehungen. Es besteht die Forderung der Wirtschaft, dass es keine Verpflichtung über die unmittelbare Geschäftsbeziehung hinaus geben darf, die der GD Holz weiter mit einfordern wird.

Anders als befürchtet, scheint auch der europäische Entwurf erst Unternehmen ab 500 Beschäftigte und einem Umsatz von über 150 Millionen Euro im Jahr direkt in seinen unmittelbaren Anwendungsbereich zu nehmen. Eine Sonderregelung sieht vor, dass Unternehmen mit über 250 Beschäftigten und einem Umsatz von über 40 Millionen Euro in den Geltungsbereich fallen sollen, wenn sie mehr als die Hälfte ihres Umsatzes in einem Risikosektor erzielen. Zu den Risikosektoren wird allerdings der Groß- und Außenhandel mit landwirtschaftlichen Rohstoffen, Holz und Baumaterialien ausdrücklich gezählt.

Der bisherige Vorschlag ist als Richtlinie gestaltet, also ein Rahmengesetz, das den nationalen Staaten Gestaltungsspielraum in der Umsetzung lässt. Gemeinsam mit anderen Wirtschaftsvertretern fordern wir eine Verordnung, um die einheitliche Umsetzung der Sorgfaltspflicht innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sicherzustellen. Eine Richtlinie führt zu ungleichen Verhältnissen und einer unfairen Belastung der Unternehmen innerhalb der EU.

 

Der Entwurf des europäischen Lieferkettengesetzes steht im Kontext einer Vielzahl weiterer europäischer Regelungen (wie z. B. der entwaldungsfreien Lieferketten, die es zum Ziel haben, das ordnungspolitische Umfeld der EU bei Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen in einer Reihe von Kernbereichen der Menschenrechte und Umweltrisiken und -auswirkungen sowie in ihren Wertschöpfungsketten zu bewerten und zu steuern.

Der GD Holz setzt sich vehement dafür ein, dass es nicht zu zusätzlichen Belastungen für Unternehmen kommt, indem etwa doppelte Berichterstattungspflichten gegenüber der Kommission erfüllt werden müssen. Der bürokratische Aufwand für die Unternehmen muss so gering wie möglich gehalten werden. (ga)


Foto: © Stuart Miles - fotolia.com

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Peter Mayer
23.02.2022 13:04
wer sagt es den Verfassern, Urhebern des Gesetzes?
Milde ausgedrückt - die spinnen - alle