Energiepauschalen sind Teil des Gesamtpreises
Die Wettbewerbszentrale ist in einer aktuellen Entscheidung erfolgreich gegen ein Unternehmen vorgegangen, das gegenüber seinen privaten Endkunden Energiepauschalen
gefordert hatte, ohne sie in den Gesamtpreis mit einzurechnen.
Die Energiepauschale war erst auf der Rechnung ausgewiesen worden. Die Wettbewerbszentrale bewertet dies als Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) und auch als irreführend. Dies begründete sich daraus, dass obligatorische Kosten, die nicht verbrauchsabhängig sind, in den Gesamtpreis einzubeziehen sind. Um solche Kosten habe es sich vorliegend gehandelt, sodass die getrennte Ausweisung dieser Kosten neben dem eigentlichen Reisepreis gegen die Pflichten zur Angabe des Gesamtpreises verstoßen habe. (Ga)
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