Diebstahlrisiko auf der Baustelle - Wer kommt für die zusätzlichen Kosten auf?
Erhält der Unternehmer den Auftrag auf einer Baustelle Arbeiten durchzuführen, muss das Material auch mal über Nacht oder über das Wochenende lagern. Für Diebe kann das eine attraktive Beute sein. Wer trägt aber das Diebstahlrisiko? Muss der Unternehmer als Auftragnehmer für Verluste aufgrund von Diebstählen haften oder liegt es im Risikobereichs des Bauherrn?
Nach der Rechtsprechung trägt der Auftragnehmer, also der Holzhändler, bis zur Abnahme seines Gewerkes das Diebstahlrisiko von Baumaterialien, Maschinen und sonstigen Werkzeugen. Ihm obliegt es, bis zum Abschluss des Vorhabens sämtliche Sachen gegen Verlust und Zerstörung zu sichern.
Die Sicherung des Materials auf der Baustelle gehört damit in den Pflichtenkreis des Holzhandels, wird sein Material durch Diebstahl entwendet oder andere Umstände beschädigt (Regen, Feuer etc.), dann hat er für die Kosten der Neubeschaffung aufzukommen. (ga)
Kommentare