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16.04.2024rss_feed

Die EU hat die Lieferkettenrichtlinie in reduzierter Form nunmehr beschlossen

Nach weiteren Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten haben sich die EU-Gremien nun auf eine abgespeckte Version der EU-Lieferkettenrichtlinie geeinigt.


In dem neuen Verordnungstext sind nun keine sogenannten Hochrisikosektoren mehr enthalten (Rohstoffe unter anderem Holz), für die eine abgesenkte Unternehmensgröße gelten sollte. Das ist für unsere Branche sehr positiv zu bewerten. Insgesamt wurde der Anwendungsbereich deutlich verändert, die Mitarbeitergrenze der kleinsten, von der Richtlinie betroffenen Unternehmen wurde von 250 (ehemals Hochrisikosektor) auf 1000 erhöht. Der Nettojahresumsatz wurde von 300 auf 450 Millionen Euro erhöht. Damit wären weniger Unternehmen als im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Deutschlands betroffen. Die Übergangszeit für die Unternehmen wurde auf fünf Jahre festgelegt. Die Umsetzungszeit für größere Unternehmen, 3000 Mitarbeiter, 900 Millionen Jahresumsatz liegt bei vier Jahren.


Erhalten geblieben ist die zivilrechtliche Haftung im Rahmen der gesamten Lieferkette. Das gehörte zu den wesentlichen Kritikpunkten der Wirtschaftsverbände. Wie beim deutschen Lieferkettengesetz ist zum Teil unklar, inwieweit kleinere Unternehmen als Lieferanten für die betroffenen Unternehmen an den Sorgfaltspflichten beteiligt werden können. Dieses grundsätzliche Problem für mittelständige Betriebe wird auch seitens GD Holz an das zuständige Bundesministerium aber auch im europäischen Kontext adressiert werden. (gb)


Foto: © Fotolia.com

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