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21.06.2023rss_feed

DIBt hat MVV TB um VOC-Vorgaben bereinigt

Mit Veröffentlichung der Fassung 2023/1 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) wurde die VOC-Deklarationspflicht für Spanplatten und OSB aufgehoben. Wie berichtet, waren die in der MVV TB zuvor festgelegten Anforderungen an VOC-Emissionen für unzulässig erklärt worden.


Mit der am 17. April 2023 erfolgten Veröffentlichung der Fassung 2023/1 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) wurde die zuvor in Anhang 8 Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes ABG vorgeschriebene VOC-Deklarationspflicht für Spanplatten und OSB aufgehoben. Der entscheidende Passus, dass die Anforderungen hinsichtlich VOC-Emissionen für Spanplatten und OSB nicht gelten, fehlte allerdings zunächst. Mit der am 10. Mai erfolgten Druckfehlerberichtigung hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin, inzwischen eine korrekte Version vorgelegt.

Spanplatten- und OSB-Hersteller müssen damit für Anwendungen im Baubereich die Werte für karzinogene Stoffe, die Summe der flüchtigen organischen Verbindungen (TVOC), die Konzentrationen der schwerflüchtigen organischen Verbindungen (TSVOC), den nach einer Einzelbewertung gebildeten Summenwert (R-Wert) sowie die Mengenbegrenzung für nicht bewertbare VOC (TVOC ohne NIK) nicht mehr dokumentieren. Nach der Neufassung der MVV TB hatten die meisten Unternehmen über Emissionsprüfungen und DIBt-Gutachten allerdings schon nachgewiesen, dass ihre Produkte die VOC-Anforderungen der MVV TB erfüllen.

Die Neufassung der MVV TB geht auf die im Herbst 2017 vorgelegte Version 2017/1 zurück, die seither mehrfach aktualisiert wurde und in verschiedenen Bundesländern in die Bauordnungen übernommen wurde. Die Swiss Krono Group hatte mit Unterstützung durch andere Holzwerkstoffhersteller vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH), Mannheim, im Dezember 2018 Klage gegen die erfolgte Verschärfung von Vorgaben zu VOC-Emissionen aus OSB und Spanplatten eingereicht.


Diese Klage wurde später auf andere Bundesländer ausgeweitet. In den bislang ergangenen Urteilen wurde den Klagen stattgegeben. In den betroffenen Bundesländern konnte die MVV TB damit nicht in der vom DIBt geplanten Form in Kraft treten; die Baubestimmungen mussten um den strittigen Punkt in Anhang 8 bereinigt werden. Mit der jetzt erfolgten Veröffentlichung wurde die MVV TB bundeseinheitlich korrigiert.

Hintergrund

Nach dem Urteil am VGH Baden-Württemberg im Dezember 2020, ist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ebenfalls der Argumentation der Kläger gefolgt: Die in den Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) vom 26. Februar 2021 geregelten Grenzwerte für VOC-Emissionen aus Holzwerkstoffen verletzen Grundrechte der Hersteller sind unwirksam (Urteil vom 24.11.2021, Az. 2 N 19.1938). Nach den beiden Urteilen mit Signalwirkung wurden die sog. VOC-Anforderungen für Spanplatten und OSB komplett und bundesweit durch die Bauministerkonferenz außer Kraft gesetzt. Diese Entscheidung ist auch für andere Produktgruppen relevant, da VOC-Vorgaben für Span- und Faserplatten nur als weiterer Schritt zu einer VOC-Reglementierung aller Holzprodukte gesehen werden kann. Dies wurde nun – zumindest in Deutschland – aufgehalten. (zel)

 

Weitere Informationen

Intranet des GD Holz, Bereich "Produkte, Normung, Technik"

Website des DIBt, Download MVV TB


Quelle: EUWID

 


Foto: © bg-fotolia-20053840

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