Der Holzhandel kann vielfach zu viel entrichtete Mautgebühren erstatten lassen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einer Entscheidung vom 28.10.2020 über Einzelheiten der Wegekostenkalkulation entschieden. Details können Sie hier recherchieren.
Um den vom EuGH aufgestellten Grundsätzen für die aktuelle Kalkulationsperiode Rechnung zu tragen, ist zwischenzeitlich eine Neukalkulation und Aktualisierung der Wegekostenrechnung ab dem Tag der Entscheidung des EuGH erfolgt.
Das Gesetz, mit dem die Mautsätze auf Basis der Neuberechnung der Wegekosten angepasst werden, ist am 01.10.2021 in Kraft getreten und betrifft rückwirkend den Zeitraum vom 28.10.2020 bis zum 30.09.2021
Was ist zu tun?
Stellen Sie Ihren Antrag auf Erstattung der zu viel entrichteten Maut, sobald Ihnen sämtliche Mautaufstellungen/Abrechnungsinformationen vorliegen, die den Zeitraum vom 28.10.2020 bis 30.09.2021 umfassen. So können alle Fahrten berücksichtigt werden.
Dazu sollten Sie die monatlichen Mautaufstellungen der Toll Collect GmbH oder des EEMD-Anbieters für diesen Zeitraum aufbewahren.
Den Anspruch für den Gesamtzeitraum vom 28.10.2020 bis zum 30.09.2021 können Sie bis Ende 2023 geltend machen; vorher droht keine Verjährung.
Nutzen Sie für die Antragstellung bitte das Online-Portal, das Sie hier aufrufen können.
Beachten Sie dazu bitte folgende Hinweise:
- Nach einmaliger Registrierung im Portal finden Sie Hinweise zum Ausfüllen des Erstattungsformulars und zu den notwendigen Anlagen.
- Das Erstattungsformular enthält technische Steuerzeichen und muss unmittelbar im Portal ausgefüllt und auf Ihrem PC gespeichert werden, damit Sie es erfolgreich hochladen können. Das Hochladen einer eingescannten Fassung des Antragsformulars ist nicht möglich. Es erscheint eine Fehlermeldung.
- Bitte nutzen Sie zudem aktuelle Fassungen von Browser und Acrobat Reader.
- Aufgrund einer hohen Auslastung kann es bei der Antragstellung vorübergehend zu Unterbrechungen kommen. Bitte weichen Sie in diesem Fall auf eine andere Tageszeit aus.
- Bitte übersenden Sie keine E-Mails mit eingescannten Formularen und Anlagen. Diese Übermittlungsart reicht für eine ordnungsgemäße Antragstellung im Verwaltungsverfahren nicht aus. Es führt nur zu Verzögerungen, da Sie die Antragstellung formgerecht nachholen müssen.
Die Bearbeitung der Erstattungsanträge dauert an. Sie erfolgt chronologisch in der Reihenfolge des Eingangs.
Eine Eingangsbestätigung erhalten Sie nur, wenn Sie Ihren Antrag über das Online-Portal gestellt haben (automatisiert per E-Mail).
Ansonsten informiert Sie das BAG unmittelbar über seine Entscheidung. Der Versand der Erstattungsbescheide startet nach derzeitigem Stand (22.02.2022) im 2. Quartal 2022. Bitte stellen Sie keine Anfragen zum Eingang und Sachstand einzelner Anträge.
Quelle: Bundesamt für Güterverkehr
(hd)
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