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02.09.2021rss_feed

Bundestagswahl 2021

Am 02.09.2021 stellt die Bundeszentrale für politische Bildung ihren Wahl-O-Mat online. Er hat sich zu einer festen Informationsgröße im Vorfeld von Wahlen etabliert. Wir haben für Sie die Wahlprogramme der etablierten Parteien zum Arbeitsrecht und zur Arbeitsmarktpolitik im Vorfeld gecheckt.


Im Themenfeld Arbeitsrecht und Arbeitsmarktpolitik unterscheiden sich die Parteien in Ihren Plänen deutlich. Es werden unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt und die Anzahl der Gesetzesvorhaben weichen voneinander ab. Hier finden Sie eine kleine vergleichende Auswahl der Programme:

CDU/CSU

Den Tarifvertragsparteien soll ein möglichst großer Gestaltungsspielraum gegeben werden, allerdings soll ein gesetzgeberisches Eingreifen möglich werden. Zur Erhöhung der Tarifbindung soll die Allgemeinverbindlichkeitserklärung gestärkt werden. Für die betriebliche Mitbestimmung werden Online-Betriebsratswahlen vorgeschlagen.

Für Werk- und Dienstverträge ist keine Regulierung, für den Fall von Missbrauch jedoch eine verstärkte Kontrolle geplant. Auch für die Zeitarbeit ist keine weitere Regulierung geplant. Befristete Arbeitsverhältnisse sollen die Ausnahme sein und dürfen weitere zwei Jahre nicht sachgrundlos überschreiten. Ein Missbrauch wird abgelehnt. Die Minijobgrenze soll von 450 Euro auf 550 Euro pro Monat erhöht und dies regelmäßig überprüft werden.

Das Arbeitszeitgesetz soll reformiert werden und in der Regel ein anstelle der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit festsetzen.

Um die Chancengleichheit von Frauen und Männern in Führungspositionen zu verbessern, wollen sich die Unionsparteien für mehr Familienfreundlichkeit auch in diesen Tätigkeiten einsetzen. Geschlechterspezifische Lohn- und Rentenlücken sollen beseitigt werden.

SPD

Auch die SPD will die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen ausbauen. Die Vergabe öffentlicher Aufträge soll an eine Tarifbindung geknüpft werden.

Der gesetzliche Mindestlohn soll auf mindestens zwölf Euro erhöht werden. Eine sachgrundlose Befristung soll gestrichen werden und mögliche Sachgründe für eine Befristung sollen auf den Prüfstand gestellt werden. Der besondere sozialversicherungsfreie Status soll für Minijobs gestrichen werden – mit Ausnahme bestimmter Gruppen, z. B. Rentner –. Stattdessen ist geplant, die Gleitzone der Midi-Jobs auf 1.600 Euro anzuheben. Zudem sind ein Verbandsklagerecht der Gewerkschaften und ein Beschäftigtendatenschutzgesetz geplant.

Ein weiteres Wahlversprechen ist der Rechtsanspruch auf mobile Arbeit für mind. 24 Tage im Jahr. Die Arbeitszeit soll dafür vollständig erfasst werden und ein Recht auf Nichterreichbarkeitszeiten und auf technische Ausstattung ist angedacht. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit ist allerdings ausgeschlossen.

FDP

Die freien Demokraten versprechen eine moderne Arbeitswelt mit mehr individueller Freiheit und Selbstbestimmung. Das Arbeitszeitgesetz soll flexibel werden, z. B. durch eine wöchentlichen anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit und eine freiere Einteilung der Arbeitszeit. Bei mobiler Arbeit und im Homeoffice soll nur das Arbeitsschutzgesetz und nicht die sehr viel strengere Arbeitsstättenverordnung gelten. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen soll durch mehr Transparenz gesteigert werden. Analog zum Mutterschutz soll ein Partnerschutz nach der Geburt eines Kindes einen Freistellungsanspruch für zehn Arbeitstage geben. Die FDP will die Minijob- und Midijob-Grenze erhöhen und dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn koppeln.

Bündnis 90/Die Grünen

Auch den Grünen geht es darum, die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zu erleichtern. Öffentliche Aufträge sollen nur noch an Unternehmen gehen, die mindestens Tariflöhne zahlen. Der gesetzliche Mindestlohn soll auf 12 Euro steigen. Bei Zeitarbeitnehmenden ist sowohl equal pay als auch eine zusätzliche Flexibilitätsprämie geplant. Im Befristungsrecht soll die sachgrundlose Befristung entfallen. Die Grünen planen ein Recht auf mobiles Arbeiten. Sie wollen mehr flexible Arbeitszeitmodelle zum Vorteil der Beschäftigten ermöglichen. Änderungen des Arbeitszeitgesetzes werden abgelehnt, allerdings sind die Arbeitszeiten zu dokumentieren und zu kontrollieren. (ga)

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Foto: © Falko Matte - fotolia.com

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