Brexit: Anerkennung von EU-CE Zeichen endet zum 31. Dezember 2022
Die britische Regierung informiert, dass die im Zuge der Brexit-Verhandlungen ausgehandelte Übergangsfrist für europäische CE Zeichen zum Jahresende abläuft. Dies bedeutet, dass EU-Hersteller von Bauprodukten ab 2023 ihre Ware mit dem UKCA-Zeichen versehen lassen müssen, wofür eine durch die britische Regierung anerkannte, notifizierte Stelle benötigt wird.
Notifizierte Stelle meint hier ein anerkanntes Prüfinstitut oder Labor, deren Prüfberichte und Testergebnisse von Laboren im UK anerkannt sind (oder gleich von ebendiesen erbracht werden.
Weiterhin möchte die britische Regierung den Unternehmen die Einhaltung der Änderungen erleichtern und wird daher vier Maßnahmen einführen, um die Unternehmen bei der Einführung der UKCA zu unterstützen. Diese Maßnahmen sind wie folgt:
1. Die Regierung wird die Kosten für erneute Prüfungen für die UKCA-Zertifizierung reduzieren, indem sie es zulässt, dass Zertifikate von Konformitätsbewertungsstellen der EU (Europäische Union), die vor Ende dieses Jahres ausgestellt wurden, als Grundlage für die Zertifizierung der UKCA-Kennzeichnung verwendet werden können (einschließlich einer speziellen Regelung für Bauprodukte über das Ministerium für Wohnungsbau und Kommunen). Dadurch werden Doppelarbeit und unmittelbar höhere Kosten für die Unternehmen vermieden.
2. Die Regierung wird klarstellen, dass es nicht notwendig ist, bereits importierte Produkte erneut zu prüfen, da diese Produkte als bereits auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht gelten. Dadurch wird eine kostspielige und unnötige Neuetikettierung der vorhandenen Bestände für die Unternehmen vermieden.
3. Die Regierung wird klarstellen, dass Ersatzteile, die bereits auf dem britischen Markt befindliche Waren reparieren oder ersetzen, die gleichen Anforderungen erfüllen können wie die Waren, die sie reparieren oder ersetzen. Dies wird es ermöglichen, dass Produkte und Waren, für die Ersatzteile benötigt werden, weiterhin gewartet werden können.
4. Die Regierung wird zulassen, dass die UKCA-Kennzeichnung und die Angaben zum Importeur bis zum 31. Dezember 2025 auf einem Klebeetikett oder einem Begleitdokument angebracht werden können. Dies wird es den Unternehmen ermöglichen, ihr Produktdesign anzupassen, um Änderungen der Kennzeichnung zu einem günstigen und kosteneffektiven Zeitpunkt zu berücksichtigen." (pet)
Kommentare