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06.10.2021rss_feed

Bonpflicht seit 1.1.2020

Seit dem 1.1.2020 müssen bei allen Vorgängen an elektronischen Kassen Belege ausgegeben werden, diese Bonpflicht wirft nach wie vor viele Fragen auf. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat dazu eine FAQ veröffentlicht, die zum 01.10.2021 aktualisiert wurde.


Im Rahmen des sog. Kassengesetzes (Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen) wurde per 1.1.2020 eine Bonpflicht (Belegausgabeverpflichtung) für alle elektronischen Kassen eingeführt. Das Erstellen des Belegs muss in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erfolgen. Der Beleg kann in Papierform oder auch elektronisch ausgegeben werden, wenn der Kunde dem zustimmt.

Der Bon muss folgende Inhalte enthalten:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Datum des Umsatzes
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
  • Entgelt und Steuerbetrag bzw. Steuersatz
  • Betrag je Zahlungsart
  • Zeitpunkt des Beginns und Endes der Abrechnung
  • Transaktionsnummer
  • Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder Sicherheitsmoduls
  • Signaturzähler
  • Prüfwert

Ein QR-Code ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, er kann aber zum einfacheren elektronischen Lesen des Kassenbons mit aufgedruckt werden.

Bereits letztes Jahr hatte das BMF klargestellt, dass der Bon keiner besonderen Form bedarf und die Zurverfügungstellung auch konkludent erfolgen kann. Bei Belegen in Papierform muss dieser erstellt und dem Kunden angeboten werden, dieser kann aber darauf verzichten, ihn mitzunehmen und dann kann der Bon vernichtet werden.

Soweit hier nichts übersehen wird, wurde bisher noch kein Bußgeld wegen Verstößen gegen die Bonpflicht verhängt, allerdings können bei Verstößen gegen die Bonpflicht bei der Finanzverwaltung Zweifel geweckt werden, ob alle Einnahmen versteuert wurden und eine steuerliche Zuschätzung droht.

Die aktualisierte Fassung der FAQ des BMF mit Antworten zu allgemeinen Fragen rund um das Kassengesetz sowie eine Orientierungshilfe für die Anwendung des § 146a AO und der KassenSichV finden Sie hier:

www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-02-18-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html

(Ga)