Belegreife des Estrichs – Was ist zu beachten?
Um Schadfälle und Reklamation bei der Fußbodenverlegung zu vermeiden, ist die Feststellung der Belegreife
für den Fußbodenleger verpflichtend. Zur Beschleunigung der Estrichtrocknung werden heute häufig Zusatzstoffe eingesetzt, welche die Messwerte verändern können. Der zuständige Sachverständigenrat hat dazu den Stellenwert geltender Grenzwerte zur Restfeuchte von frisch verlegtem Estrich bekräftigt.
Für das fachgerechte Verlegen von Holzfußboden bildet ein guter, trockener Estrich die Grundlage. Für die Restfeuchte des Estrichs gibt es klare Regeln. So gilt bei beheizten Zementestrichen eine Feuchte-Obergrenze von 1,8 CM-%, bei unbeheizten Estrichen sind es 2,0 CM% (gemessen nach der Calciumcarbid-Methode, CM
abgekürzt). Festgelegt sind diese Werte in geltenden Fachregeln und DIN 18560-1 (siehe Tabelle).
Die Bedeutung dieser Werte hat der Deutsche Sachverständigentag des Bundesverbandes Parkett und Fußbodentechnik (BVPF) sowie des Bundesverbandes der vereidigten Sachverständigen für Raum und Ausstattung jüngst bekräftigt. Die Parkettindustrie gab bekannt, dass insbesondere das technische Lenkungsgremium des Verbands die Vorgehensweise der Sachverständigen begrüßt. Es gebe nun eine einheitliche Linie, auch für Bodenbeläge auf sog. beschleunigten Estrichen
.
Hintergrund der Diskussion sind Produktentwicklungen mit Zusatzstoffen, wie etwa Trocknungsbeschleuniger. Einige Hersteller dieser Zusatzmittel erklärten höhere Grenzwerte, die ein erhöhtes Schadensrisiko in der Praxis bedeuten können. Praktische Erfahrungen zeigten, dass dieses Risiko seitens der Auftragnehmer von Parkett- und Bodenbelagsarbeiten gegenüber den Auftraggebern nicht bewertet werden kann, da viele Parameter, wie z. B. Funktionsweisen und Dosierungen der Zusatzmittel und weitere Einflussfaktoren des einzelnen Estrichs dem Auftragnehmer der Bodenbelagsarbeiten unbekannt sind und von ihm weder geprüft noch bewertet werden können.
Verwendung beschleunigter Estriche
Laut Einschätzung von Experten liegt der Anteil beim Einbau von beschleunigten Estrichen bei 50 % und mehr. Es wird dabei beklagt, dass die Sachkenntnis zur Verwendung dieser Estriche fehlt, da z. B. auch vorgeschriebene CM-Messungen nach der Estrichlegung Abweichungen mit sich bringen können.
Beschleunigte Estriche sollen mit dem CM-Messgerät auf ihre Belegreife überprüft und entsprechend den Vorgaben des Estrichlegers bewertet werden. Angaben zur Belegreife, wonach ein Abzug vom tatsächlich festgestellten CM-Wert vorzunehmen ist oder wonach ein Wert für die Belegreife empfohlen wird, der über dem nach den anerkannten Regeln des Fachs geltenden Grenzwert liegt, sind kritisch zu sehen.
Daher ist es bei Angaben zur Belegreife, welche abweichend zu den Vorgaben aus DIN 18356 Parkettarbeiten
und DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten
sind, immer erforderlich, die Freigabe für eine Belegung des beschleunigten Estrichs vom Auftraggeber zu erhalten.
Die Problematik bei Angaben zur Belegreife durch die Hersteller von Beschleunigern besteht darin, dass zwischen dem Auftragnehmer für Parkett- und Belagsarbeiten und dem Estrichleger und/oder dessen Zulieferer kein Vertragsverhältnis besteht.
Risiken für den Auftragnehmer von Bodenbelägen auf solchen Konstruktionen gibt es dann, wenn der Feuchtegehalt des Estrichs zur Belegreife mit höheren Werten angegeben wird als den geltenden Belegreifgrenzwerten. Höhere Werte als die allgemein anerkannten Belegreifangaben sollten immer zu einer Bedenkenanmeldung des Auftragnehmers von Parkett- und Bodenbelägen führen.
Die Vorteile liegen in einer kürzeren Trocknungszeit im Verhältnis zu konventionell eingebauten Estrichsystemen. Durch den Einsatz von Beschleunigern kann der Wassereinsatz reduziert werden. Je weniger Überschusswasser in einem Estrich vorhanden ist, desto schneller ist der Belegreifwert erreicht. Die Nachteile liegen darin, dass gleichwohl des reduzierten Wasseranteils die physikalischen Bedingungen und Voraussetzungen für eine saubere Trocknung vorliegen müssen.
Empfehlung zur Messung der Estrichfeuchte
Prinzipiell ist der Fußbodenleger vor dem Beginn der Arbeiten verpflichtet, sicherzustellen, dass a) die Restfeuchte des Estrichs durch eine CM-Messung protokoliert ist und b) bei einer Fußbodenheizung ein sogenanntes Protokoll zum Belegreifheizen vorliegt.
Zur Feuchtemessung wird allgemein die seit Jahrzehnten anerkannte und bewährte CM-Messung (Calciumcarbid-Methode) empfohlen. Bei der Messung sollten die in der Tabelle genannten Feuchtigkeitswerte erreicht oder besser unterschritten werden.
Parkett- und Bodenleger sind gegenüber ihrem Auftraggeber verpflichtet, ein mangelfreies Werk abzugeben. Wird der Boden auf einen zu feuchten Estrich gelegt, können Schäden am Belag in Form von Blasen und Beulenbildung, Maßänderungen der Beläge, Geruchsbelästigungen und/oder Belagsablösungen auftreten. Schlimmstenfalls muss der gesamte Boden getauscht werden.
Solche Schäden treten meist nicht sofort, sondern nach einigen Wochen oder Monaten bzw. nach der ersten Heizperiode auf. Die Räume sind dann häufig bewohnt und/oder in Nutzung, was zur Folge hat, dass eine Reparatur oder ein Austausch der Böden enorme organisatorische und finanzielle Auswirkungen hat.
Da heute auf den Baustellen eine Vielzahl unterschiedlicher Estriche mit verschiedenen Zusatzmitteln verarbeitet werden, wird empfohlen, auch bei anderslautenden Vorgaben der Zusatzmittelhersteller, den Estrich nur bei den in der Tabelle genannten Grenzwerten zu belegen. Diese Regelung wird auch vom vdp (Verband der deutschen Parkettindustrie), dem Bundesverband d. v. Sachverständigen für Raum und Ausstattung sowie der Bundesfachgruppe Sachverständigenwesen im BVPF mitgetragen. (zel)
Weitere Infos:
Kommentare